Bestandsdatenauskunft

Gesetz gegen Hass im Netz final unterzeichnet

Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss nun mit schärferer Verfolgung rechnen. So sollen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Posts etwa mit Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Foto: Getty Images

Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet kann in Kraft treten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz am Dienstag ausgefertigt und den Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt erteilt.

Gleiches gilt für das Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie das Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes, wie das Bundespräsidialamt in Berlin mitteilte.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Bundestag und Bundesrat hatten dem im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss zum behördlichen Zugriff auf die Daten von Handynutzern erst am vergangenen Freitag zugestimmt. Diese Neuregelung hatte auch das neue Gesetz zu Hass und Hetze aufgehalten, in dem ähnliche Regelungen zur Datenabfrage vorgesehen waren.

ZENTRALRAT Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte diese Entscheidung ausdrücklich. »Mit der Verabschiedung des Gesetzes kann nun endlich auch das Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und in Kraft treten«, erklärte er am Freitag in Berlin.

Damit erhielten die Strafverfolgungsbehörden ein wirksameres Instrument, um gegen Straftaten im Netz vorzugehen. Zugleich sei damit auch der Weg frei für die weiteren Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus. Für die jüdische Gemeinschaft sei vor allem die Ergänzung von § 46 Strafgesetzbuch ein wichtiger Schritt, heißt es in dem Statement weiter. Antisemitische Tatmotive würden damit ausdrücklich als strafverschärfend gewertet.

»Für die Bekämpfung der wachsenden radikalen Kräfte in unserem Land ist heute ein wichtiger Schritt getan worden«, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster. Jetzt komme es auf die Umsetzung an.

»Der Staat muss endlich schärfer gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus vorgehen, auch im Netz.«

Josef Schuster

»Nach der personellen Aufstockung beim Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz brauchen wir in den Behörden und in der Justiz auch mehr Sensibilität für Antisemitismus. Es sollte daher gezielte Fortbildungen geben, damit antisemitische Straftaten auch als solche erkannt werden. Der Staat muss endlich schärfer gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus vorgehen«, betonte Schuster.

Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss nun mit schärferer Verfolgung rechnen. So sollen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Posts etwa mit Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden.

Drohungen mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen oder Ankündigungen, zum Beispiel das Auto anzustecken, werden künftig ähnlich behandelt wie Morddrohungen, und zwar als Straftaten. Für solche Äußerungen im Internet drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, bei öffentlichen Morddrohungen von bis zu drei Jahren. Auch Beleidigungen im Internet sollen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. dpa

Meinung

Wenn deutsche Ex-Diplomaten alle antiisraelischen Register ziehen

Deutschland darf nicht länger schweigen? Eine Erwiderung von Daniel Neumann auf den vielsagenden »FAZ«-Gastbeitrag ehemaliger Botschafter

von Daniel Neumann  18.04.2025

Einspruch

Niemals vergessen!

Eva Umlauf will nicht hinnehmen, dass immer mehr Deutsche einen Schlussstrich unter die NS-Zeit ziehen möchten

von Eva Umlauf  18.04.2025

Meinung

Der verklärte Blick der Deutschen auf Israel

Hierzulande blenden viele Israels Vielfalt und seine Probleme gezielt aus. Das zeigt nicht zuletzt die Kontroverse um die Rede Omri Boehms in Buchenwald

von Zeev Avrahami  18.04.2025

Kommentar

Bis zuletzt wollte Mustafa A. aus Lahav Shapira einen Täter machen

Dem Täter tue es leid, dass sein Angriff »instrumentalisiert wird, um jüdischen Bürgern Angst einzuflößen«. Ein unverfrorener Satz

von Nils Kottmann  17.04.2025

Berlin

Drei Jahre Haft für Mustafa A.

Der Prozess gegen den Angreifer von Lahav Shapira ist am Donnerstag zu Ende gegangen. Das Amtsgericht Tiergarten ging von einem antisemitischen Motiv aus und sprach den Täter der gefährlichen Körperverletzung schuldig

 17.04.2025

Berlin

100 Strafverfahren nach Besetzung der Humboldt-Universität

Die Polizei ermittelt unter anderem wegen Hausfriedensbruch und Volksverhetzung. Während der Besetzung sollen Aktivisten mutmaßlich Urin aus einem Fenster geschüttet haben

 17.04.2025

Analyse

Kleinster gemeinsamer Nenner

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht kaum Konkretes über Israel und den Kampf gegen Antisemitismus

von Michael Thaidigsmann  17.04.2025

Berlin

Weitere Zeugenvernehmungen im Prozess gegen Angreifer auf Lahav Shapira

Der Prozess gegen Mustafa A. am Amtsgericht Tiergarten geht weiter. Noch ist unklar, ob am heutigen Donnerstag das Urteil bereits gefällt wird

 17.04.2025

Sebnitz

»Keine Hakennasen«: Jobanzeige eines Dachdeckers sorgt für Empörung

Die Stadtverwaltung der sächsischen Kreisstadt hat gegen den Urheber einer Anzeige im Amtsblatt Strafantrag gestellt

 17.04.2025 Aktualisiert