Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet kann in Kraft treten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz am Dienstag ausgefertigt und den Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt erteilt.
Gleiches gilt für das Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie das Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes, wie das Bundespräsidialamt in Berlin mitteilte.
Bundestag und Bundesrat hatten dem im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss zum behördlichen Zugriff auf die Daten von Handynutzern erst am vergangenen Freitag zugestimmt. Diese Neuregelung hatte auch das neue Gesetz zu Hass und Hetze aufgehalten, in dem ähnliche Regelungen zur Datenabfrage vorgesehen waren.
ZENTRALRAT Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßte diese Entscheidung ausdrücklich. »Mit der Verabschiedung des Gesetzes kann nun endlich auch das Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden und in Kraft treten«, erklärte er am Freitag in Berlin.
Damit erhielten die Strafverfolgungsbehörden ein wirksameres Instrument, um gegen Straftaten im Netz vorzugehen. Zugleich sei damit auch der Weg frei für die weiteren Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus. Für die jüdische Gemeinschaft sei vor allem die Ergänzung von § 46 Strafgesetzbuch ein wichtiger Schritt, heißt es in dem Statement weiter. Antisemitische Tatmotive würden damit ausdrücklich als strafverschärfend gewertet.
»Für die Bekämpfung der wachsenden radikalen Kräfte in unserem Land ist heute ein wichtiger Schritt getan worden«, erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster. Jetzt komme es auf die Umsetzung an.
»Der Staat muss endlich schärfer gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus vorgehen, auch im Netz.«
Josef Schuster
»Nach der personellen Aufstockung beim Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz brauchen wir in den Behörden und in der Justiz auch mehr Sensibilität für Antisemitismus. Es sollte daher gezielte Fortbildungen geben, damit antisemitische Straftaten auch als solche erkannt werden. Der Staat muss endlich schärfer gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus vorgehen«, betonte Schuster.
Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss nun mit schärferer Verfolgung rechnen. So sollen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Posts etwa mit Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden.
Drohungen mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen oder Ankündigungen, zum Beispiel das Auto anzustecken, werden künftig ähnlich behandelt wie Morddrohungen, und zwar als Straftaten. Für solche Äußerungen im Internet drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, bei öffentlichen Morddrohungen von bis zu drei Jahren. Auch Beleidigungen im Internet sollen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. dpa