Die Baupläne des KZ Auschwitz, die 2008 gefunden wurden, sind mittlerweile nach Israel, in die Gedenk- und Forschungsstätte Yad Vashem, gelangt. Darüber wird derzeit diskutiert. Das deutsche Bundesarchiv reklamiert die Dokumente für sich; dem Springer-Verlag, der sie dem israelischen Ministerpräsidenten mitgab, wird vorgeworfen, illegal gehandelt zu haben.
Wer hat das Recht, über diese Dokumente zu verfügen? Als Historiker muss ich sagen, dass es drei Orte gibt, die als Aufbewahrungsort geeignet sind. Es ist das Bundesarchiv, es ist das Auschwitz-Museum in Polen, und es ist ohne Zweifel Yad Vashem.
überlebender Aber ich spreche nicht nur als Historiker, ich bin auch Überlebender von Auschwitz. Die Dimension des Verbrechens verlangt nicht nach nationalen Gesetzen, sondern nach etwas, das man moralisches Gesetz nennen sollte. Das wohl bedeutendste Beispiel hierfür ist der Fall Eichmann. Nicht, dass deutsche oder polnische Gerichte keinen korrekten Prozess durchgeführt hätten. Aber es gibt die Stimme der Opfer, die allermeisten von ihnen waren Juden, und der Staat der Überlebenden ist Israel.
Im Fall Eichmann wie im Fall der Baupläne geht es um die Opfer, deren Erinnerung wichtig und aktuell ist. Vor etwa 20 Jahren bat mich die BBC, an einem ungewöhnlichen Film teilzunehmen: Ich sollte vier Neonazis aus Deutschland und Großbritannien Auschwitz zeigen. Ich stellte mich diesen Leuten und zeigte ihnen das Leiden. Das tat ich mit einer Sammlung aus Gegenständen, Dokumenten, Erinnerungen. Sehr wichtig ist die Authentizität, denn diese Sammlung ist ein starkes Argument gegen die Holocaustleugnung.
Die Baupläne von Auschwitz sind Teil dieser Sammlung. Letztlich gehören sie nach Yad Vashem. Dessen Pflicht ist es, Duplikate zu erstellen, die im Museum für deutsche Geschichte in Bonn, in Warschau, in Paris, in Washington und an vielen anderen Orten gezeigt werden.
Der Autor leitet das Jüdische Historische Institut in Warschau und ist Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees.