Die Jüdische Gemeinde zu Berlin hat eine neue Wahlordnung verabschiedet, die signifikant die Kandidatur für neue Kandidaten erschwert. So dürfen Mitglieder ab dem 70. Lebensalter sowie Mandatsträger bei diversen anderen jüdischen Organisationen wie zum Beispiel Makkabi, Lauder oder Chabad nicht mehr für die Repräsentantenversammlung der Gemeinde kandidieren.
Bewerber haben nur noch zwölf Tage ab Bekanntgabe der Wahl Zeit, ihre Kandidatur einzureichen. Es sind 65 schriftliche Befürworter zu besorgen, ferner ein polizeiliches Führungszeugnis sowie eine amtliche Meldebestätigung. Eine in dieser kurzen Frist faktisch nicht zu bewältigende Aufgabe.
Das urdemokratische und allseits übliche Prinzip der persönlichen Stimmabgabe wurde abgeschafft.
Nicht betroffen von diesen Einschränkungen ist hingegen das Touro College Berlin. Auch aktuell bereits amtierende Repräsentanten dürfen, auch wenn sie älter als 70 Jahre alt sind, dennoch zur neuen Wahlrunde antreten. Der Ausschluss von Aktiven in jüdischen Vereinen durch die Jüdische Gemeinde zu Berlin ist deutschlandweit einzigartig und dürfte, wie auch die Altersbeschränkung, einer rechtlichen Prüfung kaum standhalten.
Das urdemokratische und allseits übliche Prinzip der persönlichen Stimmabgabe wurde abgeschafft. Die Abgabe des vom Wähler nachweislich selbst ausgefüllten und in die Wahlurne einzuwerfenden Wahlzettels soll nunmehr ausschließlich durch eine Briefwahl ersetzt werden. Eine bislang für Kranke und Gebrechliche vorgesehene Ausnahme wurde zum Grundprinzip erklärt.
Der Ausschluss von Aktiven in jüdischen Vereinen durch die Jüdische Gemeinde zu Berlin ist deutschlandweit einzigartig und dürfte einer rechtlichen Prüfung kaum standhalten.
Ehemalige Mitarbeiter der Gemeinde dürfen zwei Amtsperioden, also zwölf Jahre lang, ebenfalls nicht als Repräsentanten kandidieren. Eine Einschränkung, die in anderen Gremien derselben Gemeinde, insbesondere für die Mitglieder des Schiedsausschusses, nicht vorgesehen ist. Personelle Kontinuität ist in jedem Führungsgremium wichtig. Doch hierbei sind die Wähler angemessen, persönlich und fair zu beteiligen. Es ist fraglich, ob die neue Wahlordnung diesen Anforderungen gerecht wird.
Der Autor ist Anwalt und lebt in Berlin.