Neun Monate nach Beginn des Prozesses gegen einen ehemaligen Wachmann im Konzentrationslager Stutthof will das Landgericht Hamburg am Donnerstag (11 Uhr) das Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft hat eine Jugendstrafe von drei Jahren beantragt.
Sie wirft dem 93 Jahre alten Angeklagten vor, durch seinen Wachdienst als SS-Mann von August 1944 bis April 1945 Beihilfe zum Mord an 5230 Menschen geleistet zu haben. Er sei ein »Rädchen der Mordmaschinerie« der Nationalsozialisten gewesen. Die Verteidigung hat Freispruch gefordert.
STRAFE Die Vertreter der 40 Nebenkläger - darunter 35 Überlebende des Lagers bei Danzig - haben eine Verurteilung des Angeklagten, aber keine über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgehende Strafforderung gestellt. Einige Nebenkläger äußerten ausdrücklich den Wunsch, der 93-Jährige möge nicht inhaftiert werden.
In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte die Überlebenden und Hinterbliebenen der KZ-Opfer um Entschuldigung gebeten.
Ein hochbetagter Stutthof-Überlebender in Israel erklärte, man solle ihm vergeben. In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte die Überlebenden und Hinterbliebenen der KZ-Opfer um Entschuldigung gebeten. Weil der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 bis 18 Jahre alt war, findet der Prozess vor einer Jugendstrafkammer statt.
SCHLÄGE Vier ehemalige Gefangene hatten persönlich im Gerichtssaal ausgesagt, zwei weitere waren über eine Videoschaltung angehört worden. Die Überlebenden hatten von täglichen Misshandlungen wie Schlägen und stundenlangen Appellen, Hinrichtungen sowie von Hunger und einer Fleckfieber-Epidemie berichtet. Abraham Koryski, ein 91-Jähriger aus Israel, hatte nach eigenen Angaben mehrfach erlebt, wie die SS spontane sadistische »Shows« veranstaltete.
Einmal habe ein Sohn seinen Vater zu Tode prügeln müssen, vor den versammelten Häftlingen. Ein SS-Offizier habe einen Stuhl zerbrochen und gedroht, irgendeinen der Gefangenen zu erschießen, wenn nicht der Vater den Sohn oder der Sohn den Vater mit einem Stuhlbein erschlage. Daraufhin habe sich der Vater von dem Sohn zu Tode prügeln lassen. Anschließend sei der Sohn erschossen worden.
Die Bedingungen sind so schlimm gewesen, dass von den 100 bis 200 Gefangenen in ihrer Baracke nur 20 bis 25 die Räumung des Lagers vor Kriegsende erlebten.
Die 92 Jahre alte Halina Strnad hatte berichtet, dass Aufseherinnen in Stutthof sie gleich nach ihrer Ankunft im September 1944 bespuckt, getreten und ihr die Nase gebrochen hätten. Die gefangenen Frauen seien als »Untermenschen« bezeichnet worden. Die Bedingungen seien so schlimm gewesen, dass von den 100 bis 200 Gefangenen in ihrer Baracke nur 20 bis 25 die Räumung des Lagers vor Kriegsende erlebten. Vom nahen Wachturm aus hätten die SS-Männer sehen können, wie die Häftlinge geschlagen wurden oder zur Bestrafung lange Zeit beim Appell stehen mussten. Auch die auf dem Boden herumliegenden Leichen hätten sie sehen müssen.
WAFFE Eine Beteiligung an einem konkreten Verbrechen wird dem Angeklagten nicht vorgeworfen. Er selbst hat mehrfach erklärt, dass er als nicht frontdienstfähiger Wehrmachtssoldat nach Stutthof abkommandiert worden sei und dort ohne seine Zustimmung in die SS übernommen wurde.
Er habe kein einziges Mal von seiner Waffe Gebrauch gemacht. Staatsanwalt Lars Mahnke stellte dagegen in seinem Plädoyer fest, dass die SS-Wachmannschaften vom Bundesgerichtshof als Verbrecherbande eingestuft worden seien. Jeder, der dort Mitglied gewesen sei, habe sich schuldig gemacht.