Das Urteil gegen Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle soll Mitte Mai fallen. Der Vorsitzende Richter sagte am Freitag, er erwarte, dass es am nächsten Prozesstag verkündet werden kann. Dieser ist für den 14. Mai angesetzt. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft aus »prozessökonomischen Gründen« am Ende des dritten Verhandlungstages einen Antrag zurückgezogen, der vorsah eine weitere Anklage mitzuverhandeln.
Dadurch hätte sich im Falle einer Verurteilung die Strafe für Höcke ändern können. Nun soll es erst einmal nur um eine Rede von Höcke gehen, die er im Mai 2021 in Merseburg (Sachsen-Anhalt) gehalten und dabei einen verbotenen Nazi-Spruch verwendet hat. Er hat dabei maximal eine Geldstrafe zu befürchten.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 52-Jährigen vor, in der Rede wissentlich eine Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben. Ihm wird das Verwenden Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Last gelegt. Höcke - früherer Geschichtslehrer - hatte die Vorwürfe vor Gericht entschieden zurückgewiesen.
Der dritte Prozesstag am Freitag verlief kürzer als erwartet. Es war denkbar gewesen, dass die Beweisaufnahme geschlossen und Schlussvorträge gehalten werden. Nichts davon war der Fall. Während der Verhandlung stellten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung verschiedene Anträge. Sie verhinderten, dass die Beweisaufnahme geschlossen werden konnte. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass unter anderem verschiedene Videos zeigen sollten, welche »Gesinnung aus der Tat spricht«. Außerdem beantragten beide Seiten den Einbezug mehrerer Presseberichte über Höcke.
Die zuständige Kammer des Landgerichts sah sich nach Angaben von Gerichtssprecherin Adina Kessler-Jensch nicht in der Lage, über alle Anträge zu entscheiden. Im Hinblick auf einzelne Berichte und die Videos ist deshalb derzeit noch offen, ob sie in dem Prozess als Beweismittel dienen. Am nächsten Verhandlungstag Mitte Mai sollen dann die Schlussvorträge und das Urteil folgen.
Eines der Videos, das laut Antrag der Staatsanwaltschaft als Beweismittel einbezogen werden soll, zeigt eine Rede, die Höcke im thüringischen Gera gehalten hat. Wegen ihr hatte die Staatsanwaltschaft die zweite Anklage gegen den Politiker erhoben, die nun nicht mehr Teil des Prozesses wird.
Nach Angaben des Gerichts ist davon auszugehen, dass der Fall in Gera zeitnah in einem zweiten Verfahren verhandelt wird. Der Prozess werde voraussichtlich »zu einem Zeitpunkt, der nicht so in weiter Ferne liegt« stattfinden, sagte Kessler-Jensch am Freitag. Höcke wird also auf die Anklagebank des Landgerichts Halle zurückkehren müssen.
Der Prozess gegen den 52-Jährigen wurde Mitte April eröffnet. Es ist der erste dieser Art gegen Höcke. Bei der Landtagswahl am 1. September in Thüringen will der in Nordrhein-Westfalen geborene AfD-Politiker als Spitzenkandidat seiner Partei antreten. Vor Gericht beantwortete er am Freitag Detailfragen zu seinem Lebenslauf - machte unter anderem Angaben zu seinem Werdegang.
In Zukunft wird sich Höcke außerdem wegen weiterer Vorwürfe vor Gericht verantworten müssen. Am Landgericht Mühlhausen wurde eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen – Termine für die Verhandlung gibt es dort auch noch nicht.