Im Streit um einen Beschluss des Bundestags gegen die Israel-Boykott-Kampagne BDS sind nun die höchsten Verwaltungsrichter am Zug. Heute wird über die Klage von Unterstützern der Bewegung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Ob an dem Tag eine Entscheidung in dem Revisionsverfahren fällt, ist noch unklar.
BDS steht für »Boykott, Desinvestition und Sanktionen«. Die Aufrufe richten sich unter anderem gegen Waren aus Israel sowie die Zusammenarbeit in Kultur und Wissenschaft.
Antisemitische Argumente und Methoden
Der Bundestag hatte die BDS-Bewegung in einem Beschluss vom 17. Mai 2019 verurteilt. Ihre Argumentationsmuster und Methoden seien antisemitisch. Eine Mehrheit des Parlaments hatte begrüßt, dass Kommunen BDS-Anhängern Räume und Unterstützung verweigern und beschloss, dies auch selbst zu tun.
Die Kläger sehen sich in Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzt und wehren sich gegen den Vorwurf des Antisemitismus. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Berlin den Beschluss für rechtmäßig erklärt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte sich für nicht zuständig erklärt, die Revision jedoch zugelassen.
Im Januar 2022 hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Stadt München der BDS-Bewegung einen Saal für eine Veranstaltung zur Verfügung stellen muss. Eine Verweigerung des kommunalen öffentlichen Tagungsortes sei rechtswidrig, weil sie das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletze, urteilte das Gericht. dpa/ja