Vor dem Hamburger Landgericht beginnt am Freitag kommender Woche der Prozess gegen einen Mann, der am 4. Oktober 2020 einen 26-jährigen jüdischen Studenten vor der Hamburger Synagoge niedergeschlagen hat. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Deutschen mit kasachischen Wurzeln versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor, wie sie am Freitag mitteilte.
Er leidet nach Angaben der Anklagebehörde unter einer paranoiden Schizophrenie und wahnhaften Verfolgungsängsten und sei deshalb möglicherweise schuldunfähig. Die Generalstaatsanwaltschaft will deshalb beantragen, ihn dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbringen zu lassen. Ob die Öffentlichkeit bei dem Verfahren zugelassen wird, muss das Gericht klären.
Eine antisemitische Weltanschauung hat laut Generalstaatsanwaltschaft keine entscheidende Rolle gespielt. Auch wenn die Wahnvorstellungen des Beschuldigten sich vor allem gegen Juden richten.
Der 29-jährige Mann hatte den jüdischen Studenten vor der Synagoge mit einem Kurzspaten lebensgefährlich verletzt. Eine rechtsextremistische oder antisemitische Weltanschauung hat nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft bei der Tat offenbar keine entscheidende Rolle gespielt. Seine krankheitsbedingten Wahnvorstellungen richteten sich zwar vor allem gegen jüdische Einrichtungen und Personen. Bedroht gefühlt habe er sich aber unter anderem auch durch das Christentum.
Das aufgemalte Hakenkreuz, das in der Hosentasche des Beschuldigten gefunden wurde, ändert nach Aussage der Generalstaatsanwaltschaft nichts an der Einschätzung. Dem Beschuldigten sei aus seinem privaten Umfeld wohlmeinend geraten worden, sich gegen die von ihm wahrgenommenen Dämonen mit einer solchen Zeichnung zu schützen. Dabei sollte das Hakenkreuz in seiner ursprünglichen Bedeutung als Symbol des Lichts und der Sonne Schutz bieten.
Das aufgemalte Hakenkreuz, das in der Hosentasche des Beschuldigten gefunden wurde, ändert nach Aussage der Generalstaatsanwaltschaft nichts an der Einschätzung.
Die Ermittlungen hätten nicht ergeben, dass der Beschuldigte vor seiner psychiatrischen Erkrankung antisemitisches oder rechtsextremistisches Gedankengut vertreten hat. Vollständig ausgeschlossen werden könne dies zurzeit jedoch nicht.
Der Beschuldigte war laut Medienberichten 2016 bei der Bundeswehr beschäftigt gewesen. Er trug während der Tat eine Tarnuniform der Bundeswehr. Er lebte nach seiner Bundeswehrzeit in Berlin in einer Unterkunft für wohnungslose Männer. Im November 2019 hatte die Einrichtung den sozialpsychiatrischen Dienst eingeschaltet, so dass er in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. Er hatte zuletzt zwar eine Meldeanschrift in Berlin, wohnte aber in Hamburg-Langenhorn in einer Einrichtung von »Fördern und Wohnen«. epd
Die Hauptverhandlung beginnt am 12. Februar 2021 um 9 Uhr im Saal 139 des Strafjustizgebäudes, Sievekingplatz 3.