Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt am 8. und 9. März über die Frage, ob der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ins Visier nehmen darf. Es gehe um vier Klagen der AfD beziehungsweise ihrer Jugendorganisation Junge Alternative gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
Entscheidung Mit Blick auf das zu erwartende große öffentliche Interesse werde die Verhandlung wegen der Corona-Pandemie in der Kölner Messe stattfinden. »Ob bereits am 9. März 2022 Entscheidungen verkündet werden, ist derzeit nicht absehbar«, teilte das Gericht mit.
Die AfD hat sich an das Gericht gewandt, um eine mögliche Einstufung als Verdachtsfall zu verhindern. Als Grundlage dafür hat der Verfassungsschutz ein umfangreiches Gutachten erstellt. Wenn die Partei als Verdachtsfall eingestuft würde, könnte der Verfassungsschutz V-Leute und andere Methoden der heimlichen Informationsbeschaffung einsetzen. Mehrere Landesverbände werden bereits vom Verfassungsschutz beobachtet. dpa