Fünf Palästinenser sind mit einem Eilantrag gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel gescheitert. Die Antragsteller hatten vorgebracht, dass die Ausfuhrgenehmigungen wegen völkerrechtlicher Verstöße Israels rechtswidrig seien, teilte das für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständige Verwaltungsgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit. Das Bundesamt habe eingewandt, dass es seine Genehmigungen von Fall zu Fall sorgfältig abwäge. (AZ: 5 L 2333/24.F)
Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab, weil die Antragsteller nicht antragsbefugt seien. Das Außenwirtschaftsgesetz entfalte keinen Schutz für Ausländer im Ausland. Von Verfassung wegen sei die Rüstungsexportkontrolle dem Gestaltungsbereich der Bundesregierung zugewiesen. Die Genehmigung von Rüstungsexporten nach Israel stelle darüber hinaus keine Willkür gegenüber den Antragstellern dar. Das Bundesamt müsse fortlaufend bewerten und prüfen, ob die Genehmigungsvoraussetzungen für Rüstungsexporte weiterhin gegeben sind.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden. epd