Im Prozess gegen den Synagogen-Attentäter von Halle sind sechs weitere Verhandlungstermine bis zum 18. November festgelegt worden. Das teilte das Oberlandesgericht Naumburg am Montag mit.
Bis Ende September sind zahlreiche Zeugen geladen. Für den 13. Oktober wird nach aktueller Planung das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen erwartet. Wann mit einem Urteil zu rechnen sei, könne jedoch noch nicht abgesehen werden, sagte ein Gerichtssprecher. Stephan B. droht bei einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zudem kommt eine anschließende Sicherungsverwahrung in Betracht.
zeugen In den ersten drei Verhandlungstagen im September soll es um das Geschehen rund um die Synagoge gehen. Mehrere Zeugen, die sich zum Tatzeitpunkt in der Synagoge befanden, sollen dazu befragt werden.
Der Prozess wird am 25. August fortgesetzt.
Der Prozess, der seit 21. Juli vor dem Oberlandesgericht Naumburg in Räumlichkeiten des Magdeburger Landgerichts geführt wird, wird am 25. August fortgesetzt. Für diesen Tag sind nach Angaben des Gerichts insgesamt sechs Zeugen und Sachverständige geladen. In der Beweisaufnahme geht es erneut um die Waffentechnik.
Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt, zwei Menschen erschossen und weitere verletzt. Die Bundesanwaltschaft hat ihn wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiteren Straftaten angeklagt. Mit Sprengsätzen und Schusswaffen wollte er in die abgeschlossene Synagoge gelangen, um möglichst viele Juden zu töten. Zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur hielten sich dort 52 Gläubige auf. epd