Das Gericht beim Zentralrat der Juden hat der Jüdischen Gemeinde zu Berlin eine für den 3. September geplante Gemeinderatswahl untersagt. Zwei Gemeindemitglieder hatten gegen neue Vorgaben zur Wahl der Repräsentantenversammlung der Gemeinde Beschwerde eingelegt.
Mit einer neuen Wahlordnung soll unter anderem eine neue Altersgrenze von 70 Jahren eingeführt werden. Zudem soll die Tätigkeit für bestimmte andere jüdische Organisationen ein Grund sein, von einer Kandidatur ausgeschlossen zu werden.
Ein weiterer Punkt: Die Wahl soll als reine Briefwahl stattfinden. »Das Gericht hält die neue Wahlordnung für rechtswidrig und teilt unsere Argumente«, sagte der Anwalt der Beschwerdeführer, Norman Nathan Gelbart, der »Berliner Zeitung«.
REAKTION Mit Befremden nimmt die Jüdische Gemeinde zu Berlin den Beschluss des Gerichts beim Zentralrat der Juden zur Kenntnis, der »wegen fehlender Zuständigkeit offensichtlich unzulässig und zudem auch inhaltlich völlig unbegründet« sei, teilte Pressesprecher Ilan Kiesling auf Nachfrage der Jüdischen Allgemeinen mit. Der Beschluss sei ein massiver Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Jüdischen Gemeinden durch den Zentralrat.
Die Gemeinde werde sich diesem »offensichtlichen Rechtsbruch nicht beugen«, so der Sprecher. »Wir werden dafür gerne die uns in Beschluss angedrohten Strafmaßnahmen in Kauf nehmen bis zur letzten Konsequenz.« Die amtierende Repräsentantenversammlung erkenne ausschließlich die Entscheidungen des »satzungsrechtlich hierzu befugten, kompetenten Berliner Schiedsausschusses als legitim an. Die Wahl werde demnach »ordnungsgemäß fortgesetzt« .
Der Gemeindevorsitzende Gideon Joffe hatte die neue Wahlordnung bereits vergangene Woche in dieser Zeitung verteidigt. Sie sei »auf die Bedürfnisse der Jüdischen Gemeinde zu Berlin neu gestaltet und zugeschnitten worden«.
Beim Zentralrat der Juden gibt es neben dem Gericht auch einen Gerichtshof, um in Streitfällen zu schlichten oder Entscheidungen herbeizuführen. dpa
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