Die Polizei in Dortmund darf die Parole »Nie, nie, nie wieder Israel« auf einer Demonstration von Rechtsextremen nicht verbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren entschieden.
Der Straftatbestand der Volksverhetzung sei durch die Parole nicht erfüllt, erklärten die Richter. Zudem sei keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung gegeben. Für den Montagabend hatten Rechtsextreme einen Aufmarsch in der Dortmunder Nordstadt geplant.
Der Straftatbestand der Volksverhetzung sei durch die Parole nicht erfüllt, erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster.
Auch und besonders im Lichte des Terroranschlags in Halle auf eine Synagoge habe die Parole einen einschüchternden und antisemitischen Charakter, hatte die Polizei argumentiert und das Verbot in den inzwischen vierzigseitigen Auflagenkatalog aufgenommen, der für die regelmäßig in Dortmund stattfindenden Demos von Neonazis gilt.
Dagegen gingen die Rechtsextremen mit einem Eilantrag vor und hatten nun wie schon in erster Instanz auch vor Nordrhein-Westfalens höchstem Verwaltungsgericht Erfolg. dpa