Die selbstgebauten Waffen des Synagogen-Attentäters von Halle sind von Experten als lebensgefährlich eingeschätzt worden. Für ein kriminaltechnisches Gutachten des Bundeskriminalamtes seien drei sichergestellte Waffen des Angeklagten untersucht worden, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Naumburg am Montag in Magdeburg. Dem Gutachten zufolge, das am fünften Prozesstag vor Gericht verlesen wurde, gingen von allen selbstgebauten Waffen »potenziell tödliche Gefahren« aus.
SELBSTLESEVERFAHREN Zudem ging es in der einstündigen Verhandlung am Montag um eine Anordnung zum sogenannten Selbstleseverfahren. Es gibt eine sehr umfangreiche Liste von Dokumenten, wovon ein Teil außerhalb der Hauptverhandlung, also im Selbstleseverfahren, gelesen werden soll. Der Prozess wird am 25. August mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.
Ob es zu der Verlängerung kommt, hängt unter anderem davon ab, wie lange sich die Befragung weiterer Zeugen hinzieht.
Unter anderem seien Ermittlungsbeamte geladen und die Waffentechnik soll weiter beleuchtet werden, sagte der Gerichtssprecher. Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens habe zudem bereits angekündigt, weitere Verhandlungstermine im November festzulegen. Bislang ist die Hauptverhandlung bis zum 14. Oktober terminiert.
BEFRAGUNG Mertens bat die Prozessbeteiligten, sich die Dienstage und Mittwoche bis Mitte November für das Verfahren frei zu halten. Ob es zu der Verlängerung kommt, hänge unter anderem davon ab, wie lange sich die Befragung weiterer Zeugen hinziehe, sagte die Richterin.
Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt, zwei Menschen erschossen und weitere verletzt. Die Bundesanwaltschaft hat ihn wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiteren Straftaten angeklagt.
Mit Sprengsätzen und Schusswaffen wollte er in die abgeschlossene Synagoge gelangen, um möglichst viele Juden zu töten. Zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur hielten sich dort 52 Beter auf. epd/dpa