Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Jugendorganisation der AfD als gesichert extremistische Bestrebung einstufen. Einen entsprechenden Beschluss vom 5. Februar hat das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag veröffentlicht. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD und ihre Jugendorganisation können Beschwerde am nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht dagegen einlegen.
Bislang hatte der Verfassungsschutz die Jugendorganisation als Verdachtsfall eingestuft. Eine Klage gegen diese Entscheidung war vom Verwaltungsgericht Köln zurückgewiesen worden. In der nächsten Instanz beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Mitte März mit dieser Frage.
Im April 2023 hatte das BfV mitgeteilt, dass sich durch die Verdachtsfallbeobachtung Hinweise ergeben hätten, dass es bei der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verdichtet hätten. Daher werde die Junge Alternative als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt.
Angriffe auf Demokratie
Dagegen hatten die AfD und die Nachwuchsorganisation im Juni 2023 Klage eingelegt und sich per Eilantrag gegen die Einstufung gewährt. Den Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt.
Aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zeigt das Urteil, dass die Instrumente des Rechtsstaats zum Schutz der Demokratie funktionieren. »Die heutige Entscheidung benennt deutlich, dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben«, sagte die Ministerin am Dienstag nach Angaben ihres Ministeriums. »Dagegen werden wir auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen«, fügte sie hinzu.
Deutschland sei ein Land, das für Demokratie, Vielfalt und Menschenwürde stehe, betonte Faeser. Für diese Werte hätten Rechtsextremisten nur Hass und Verachtung übrig. Die SPD-Politikerin sagte: »Gerade jetzt kommt es darauf an, unsere Demokratie aktiv zu verteidigen und all diejenigen zu schützen, die wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe oder ihrer demokratischen Haltung angefeindet werden.«
Haldenwang begrüßt Entscheidung
Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, sieht sich durch die Ablehnung des Eilantrags der AfD und ihrer Parteijugend in seiner Einschätzung der Jungen Alternative (JA) als rechtsextremistische Gruppierung bestärkt.
»Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln«, sagte Haldenwang am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. »Das bestätigt die Einstufung der Jungen Alternative durch das BfV als erwiesen extremistische Bestrebung.« dpa