Seit einigen Wochen kocht die Diskussion um die Unterzeichnung der »Extremismus-Klausel« hoch. Initiativen, die Projekte gegen Antisemitismus, Rechtsradikalismus oder islamischen Extremismus durchführen wollen, müssen – wenn sie einen Antrag auf Förderung durch das Bundesfamilienministerium stellen – seit Neues- tem eine Erklärung gegen Extremismus unterzeichnen. Sonst gibt’s kein Geld! Schon allein dieses Vorgehen halten viele für erpresserisch.
In der Erklärung soll man zunächst bestätigen, eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu leisten. Danach muss die Verpflichtung abgegeben werden, »im Rahmen seiner Möglichkeiten und auf eigene Verantwortung Sorge zu tragen dafür, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten«.
Grundgesetz Eines muss vorab klargestellt werden: Wir haben selbstverständlich kein Problem mit dem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die öffentliche Debatte verkürzt jedoch die Problematik gern auf diese Formel. Den Projekten gegen Rechts wird somit von vornherein unterstellt, sie wollten sich nicht zur Verfassung bekennen. Es ist uns allen klar, dass nur Initiativen gefördert werden, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Ein gewisses Misstrauen gegenüber denen, die unsere Demokratie möglicherweise ablehnen, ist zweifelsfrei angebracht.
Inhaltlich geht es in erster Linie aber um den zweiten Absatz der Erklärung. Dieser fordert dazu auf, die Treue der Partnerorganisationen zum Grundgesetz sicherzustellen und gegebenenfalls durch Anfragen beim Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. Mit Verlaub: So geht’s gar nicht!
Zum einen werden auf diesem Weg Aufgaben des Verfassungsschutzes zivilen Organisationen übertragen. Zum anderen schafft diese Praxis ein Klima des Misstrauens. Dabei ist es doch die genuine Aufgabe der Initiativen, die Demokratie zu stärken. Dazu gehört aktive, streitbare Beteiligung und Auseinandersetzung. Die Basis dafür ist Vertrauen – nicht gegenseitige Bespitzelung. Die wird aber praktisch eingefordert.
Die Formulierung, dass auch nur der »Anschein« vermieden werden müsse, mit Extremisten zusammenzuarbeiten, öffnet Willkür und Missgunst Tür und Tor. Nicht nur sind alle Partner zu überprüfen, sondern sie müssen zudem gegebenenfalls gemeldet und die Zusammenarbeit mit ihnen aufgekündigt werden. Das alles hat man dann auch noch nachvollziehbar zu dokumentieren – so steht es in den vierseitigen »Hinweisen zur Erklärung für Demokratie«, die das Ministerium im Januar nachreichte. Den Projektträgern, die eigentlich immer zu viel Arbeit haben und über zu wenig Ressourcen verfügen, würden so die ohnehin knappen Ressourcen entzogen für Tätigkeiten, die nichts mit der eigentlichen Arbeit zu tun haben.
Verdächtigung Es liegt der Verdacht nahe, dass das Bundesministerium ein tiefes Misstrauen hegt gegen die zivilgesellschaftlichen Träger, ja gegen eine aktive Zivilgesellschaft überhaupt. Aber können wir es uns leisten, die Projekte gegen Antisemitismus und Rassismus immer mehr einzuschränken? Die ersten Initiativen verzichten bereits auf die Mitarbeit am neuen Förderprogramm. Denn wer will sich schon in einem Klima von Verdächtigung und rechtlicher Unsicherheit engagieren?
Juristisch ist die Extremismus-Klausel ohnehin umstritten und ungenau formuliert. So lässt sie viel Spielraum, wie das Handeln der Initiativen auszusehen hat. Auch die Konsequenzen sind nicht genau definiert. Der renommierte Verfassungsrechtler Ulrich Battis hat im Auftrag von vier Projektträgern ein Gutachten erstellt und kommt zu dem Schluss, dass Teile der Erklärung »verfassungsrechtlich bedenklich« sind. Wäre eine Unterschrift dann überhaupt rechtskräftig oder erfüllt sie den Tatbestand der Nötigung?
Die Vorgaben von Ministerin Schröder sind aber nicht nur aus juristischer Sicht empörend. Viele Projekte und Initiativen arbeiten seit Jahren unter schwierigen Bedingungen und mit hohem persönlichen Einsatz. Sie verteidigen die Werte der Demokratie vor Ort, in den Kommunen, auf dem platten Land. Viele fühlen sich und ihr Engagement diskreditiert. Noch viel größer ist der Unmut über die Konsequenzen.
Deshalb protestieren wir: Das Bundesministerium muss auf Teile der »Demokratieerklärung« verzichten. Den gesellschaftlichen Sprengsatz, den diese Klausel ent- hält, kann allein Ressortchefin Schröder entschärfen. Wir wollen die Idee nicht aufgeben, dass nur eine lebendige Demokratie glaubwürdig für ihre Werte eintreten kann.
Der Autor ist Vorstandsvorsitzender und einer der Gründer des Vereins »Gesicht zeigen! Für ein weltoffenes Deutschland«.