»Es ist Zeit, dass wir Rassismus verlernen.« Für diesen Satz und den damit verbundenen Vorstoß, den Begriff »Rasse« aus dem Grundgesetz zu streichen, haben die Grünen Robert Habeck und Aminata Touré viel Zustimmung erhalten. Zu Recht. Denn der Begriff ist ein soziales Konstrukt. »Rasse« ist keine anthropologisch oder gar humangenetisch begründbare Kategorie.
Es ehrt die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes, dass sie dem Rassenwahn der Nazis etwas entgegensetzen wollten. Letztlich sind sie damit aber einer unsinnigen Rassetheorie aufgesessen. Jetzt, mehr als 75 Jahre nach Kriegsende, ist es Zeit, das zu ändern.
diskriminierung Das ist auch deswegen so wichtig, weil Betroffene rassistischer Diskriminierung gezwungen werden, einen Begriff zu verwenden, der an sich hoch problematisch ist, und sich einer »Rasse« zuzuordnen.
Es ist höchste Zeit, das anzugehen, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Rassifizierung von Antisemitismus dem Holocaust Vorschub geleistet hat.
Es ist höchste Zeit, das anzugehen, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Rassifizierung von Antisemitismus dem Holocaust Vorschub geleistet hat. Die Nürnberger Rassengesetze waren der erste Höhepunkt dieser fatalen Kombination aus Antisemitismus und Rassismus durch die Nazis. Genau diese Verbindung sollten wir uns vor Augen führen – und sie klar benennen.
Das Grundgesetz ist lebendig. Es muss daher immer wieder auf Aktualität und Lebenswirklichkeit überprüft werden. Dass es auch rechtswissenschaftlich kaum möglich ist, diesen Begriff zu definieren, zeigt einmal mehr, wie hinfällig er ist.
prävention Sicher ist aber auch: Die sprachliche Veränderung allein reicht nicht aus. Vielmehr müssen wir alles daransetzen, um der rassistischen Diskriminierung, die eine Realität in Deutschland ist, durch Prävention und Strafverfolgung entgegenzutreten.
Rassismus zu verlernen, ist daher genau der richtige Ansatz: Wenn wir den Begriff streichen, dann rückt er auch in den Hintergrund. Das kann einen nachhaltigen Effekt haben – psychologisch und politisch. Beginnen wir beim Grundgesetz.
Der Autor ist Bundesbeauftragter für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus.