Ein Österreicher, der die antisemitische Internetseite »Judas Watch« betrieb, ist in Wien wegen »nationalsozialistischer Wiederbetätigung« zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Gegen den Mann wurde auch in München wegen Volksverhetzung ermittelt, weil die auf der Webseite geposteten Inhalte in deutscher Sprache und auch aus Deutschland zugänglich waren.
Der Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, stellte das Verfahren nach der rechtskräftigen Verurteilung in Wien nun aber ein.
HETZE Auf »Judas Watch« hatte der österreichische Mann vier Jahre lang steckbriefartig in rund 1800 Einträgen prominente Menschen an den Pranger gestellt und behauptet, bei den Genannten handele es sich »Volksverräter« oder »Verräter an der weißen Rasse«, die es darauf abgesehen hätten, »den jüdischen Einfluss« zu stärken.
Juden wurden auf der Seite mit einem gelben Stern versehen abgebildet. Auch gegen die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hetzte der Betreiber der Internetseite.
Schuster sagte der Jüdischen Allgemeinen im Februar 2020: »Auf dieser Homepage wird nicht nur das antisemitische Stereotyp einer jüdischen Weltverschwörung geschürt, sondern es werden einzelne Personen an den Pranger gestellt. Auch wenn die Seite keine direkten Aufrufe zur Gewalt enthält, müssen alle aufgeführten Personen damit rechnen, zur Zielscheibe von Hass zu werden.«
Zuvor hatte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien entschieden, »Judas Watch« auf den Index der für Jugendliche gefährlichen Medien zu setzen. Als problematisch bei der Sperrung erwies sich letztlich, dass das Portal auf einem Server in den USA gehostet wurde und weder deutsche noch österreichische Behörden seine Schließung veranlassen konnten.
2021 wurden die Ermittlungen in Wien gegen den damals unbekannten Betreiber deshalb vorläufig eingestellt. Erst später kamen die österreichischen Ermittler dem Mann, einem Neonazi, auf die Spur.
ZUSAMMENARBEIT Im April 2022 verurteilte das Landesgericht Wien ihn zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren; das Oberlandesgericht Wien bestätigte das Urteil Ende Januar, so dass es jetzt rechtskräftig ist. Da eine Person wegen einer Straftat nur einmal verurteilt werden könne und keine weiteren Mittäter ermittelt werden konnten, habe die Generalstaatsanwaltschaft München ihr Verfahren eingestellt, teilte diese in einer Pressemitteilung mit.
Oberstaatsanwalt Andreas Franck lobte aber, dass die Ermittlungen auch grenzüberschreitend geführt werden konnten.
Der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle nannte das Urteil in Wien »ein starkes Signal in Richtung judenfeindlicher Straftäter, die sich in der vermeintlichen Anonymität des Internets sicher fühlen.«