An Berlins erste Richterin erinnert jetzt eine Stele am Landgericht Berlin. Das Gedenkzeichen für Marie Munk (1885-1978) wurde am Montag an der Dienststelle Tegeler Weg eingeweiht.
Dort war die jüdische Juristin am 11. August 1930 als erste Frau in Berlin zur Richterin auf Lebenszeit ernannt worden.
PIONIERIN Munk gilt insgesamt als Pionierin im Rechtswesen. Sie war die erste examinierte Volljuristin, erste Rechtsanwältin Preußens und dann erste Richterin Berlins.
Wegen ihres Judentums wurde sie nach Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 aus dem Justizdienst entlassen. Drei Jahre später emigrierte Munk in die USA. Sie setzte sich zeitlebens für die Rechte von Frauen ein. epd