Der FSV Mainz 05 und Fußballprofi Anwar El Ghazi streiten wegen dessen antisemitischen Instagram-Eintrags weiter vor Gericht. Nach einem gescheiterten Gütetermin im Januar vor dem Arbeitsgericht Mainz gab es auch beim Kammertermin am Mittwoch kein Ergebnis.
Beide Parteien baten die Vorsitzende Richterin Bettina Chaudhry um einen Vergleichsvorschlag, der ihnen vor der nächsten Verhandlung am 12. Juli (11.00 Uhr) mitgeteilt werden soll.
Theoretisch können sich der Bundesligist und der Stürmer mit ihren Anwälten auch vorher noch einigen. Ausgangspunkt des aufsehenerregenden Falls war ein erster Beitrag des in den Niederlanden geborenen Marokkaners von Mitte Oktober.
Bonuszahlungen und Monatsgehälter
Nach den Massakern der palästinensischen Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober hatte El Ghazi in einem dann wieder gelöschten Instagram-Beitrag geschrieben: »Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein.« Gemeint ist, dass sich Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen sollte. Die Parole steht für eine Auslöschung Israels.
El Ghazi hatte gegen die fristlose Kündigung der Mainzer geklagt. Sein Vertrag bei den Rheinhessen lief ursprünglich bis zum 30. Juni dieses Jahres, verlängert sich aber wegen des Klassenerhalts der Mainzer um ein Jahr. Es geht um Bonuszahlungen und Monatsgehälter, die nach Angaben seines Anwalts Alexander Burgweiler bei 150.000 Euro brutto liegen. Er sprach von insgesamt 4,2 Millionen Euro.
Großer Reputationsschaden
El Ghazi war im Gegensatz zum gescheiterten Gütetermin im Januar persönlich bei der Verhandlung, der 29-Jährige äußerte sich selbst aber nicht. Sein Rechtsbeistand verwies darauf, dass der Fußballer kaum Deutsch spreche.
Die Mainzer wiederum verlangen rund 523.000 Euro von El Ghazi zurück, darunter das Handgeld bei seiner Vertragsunterschrift. Für den Verein, der einen großen Reputationsschaden durch die Vorkommnisse sieht, ist es nach Aussage von Anwalt Johan-Michel Menke am Ende »wichtig in der Außenwirkung, dass wir den Kündigungsschaden durchgesetzt haben.« Wenn der Spieler auf seine Ansprüche verzichte, könne er ablösefrei wechseln. dpa/ja