Die Diskussion um Armut und die Reform der Sozialgesetze in Deutschland ist in vollem Gange. Keine sozialpolitische Reform hat das Leben der Menschen und die gesellschaftspolitische Stimmung in Deutschland so sehr verändert wie das in Folge der Agenda 2010 eingeführte Arbeitslosengeld II, alias »Hartz IV«.
Den als Strategiewechsel der Sozialpolitik beabsichtigten Maßnahmen unter der Prämisse »Fördern und Fordern« bescheinigt allerdings selbst das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung weitgehende Wirkungslosigkeit, da damals wie heute schlicht geeignete Arbeitsplätze für gering Qualifizierte fehlen. Die Reformen haben stattdessen zu einer Verfestigung des Langzeitbezugs von Grundsicherungsleistungen und zur Zunahme von Beschäftigten im Niedriglohnsektor geführt, in deren Folge immer mehr Menschen dauerhaft von Armut bedroht oder betroffen sind.
niedriglohn Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Juli 2017 liegen 22,5 Prozent aller Arbeitsverhältnisse unter der Niedriglohnschwelle von 10,50 Euro pro Stunde. Damit rangiert Deutschland an der Spitze der Staaten der Eurozone, in der durchschnittlich nur 15,9 Prozent der Arbeitnehmer mit Niedriglohn beschäftigt sind. Zudem liegt deren Verdienst mit 14,10 Euro auch noch deutlich höher als der der deutschen Niedriglöhner.
Was nach 13 Jahren Reform bleibt, ist eine bürokratisierte Grundsicherung, die Armutsgefährdung fixiert statt flexibilisiert. Selbst Heinrich Alt, bis 2015 Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, sieht in der aktuellen Gesetzgebung in einem Gutachten für die Friedrich-Naumann-Stiftung ein »bürokratisches Monster«. Die Unübersichtlichkeit und die unterschiedliche Systematik der sozialen Sicherungssysteme führen dazu, dass viele tatsächlich Berechtigte die Leistungen gar nicht erst beantragen oder ergänzende Hilfen nicht in Anspruch nehmen.
Die Zusammensetzung der Berechnungsgrundlage der Sozialleistungen steht schon seit ihrem Entstehen in der Kritik der Experten, da sie sich stärker an den eingestellten Haushaltsmitteln als am tatsächlichen Bedarf der Menschen orientierte und bis heute fortgeschrieben wird.
In der politischen Landschaft gibt es unterschiedlichste Auffassungen, ob Armut in Deutschland überhaupt existiert und wie sie gegebenenfalls zu bekämpfen ist.
armutsrisiken Für die Einschätzung von Armutsrisiken rechnet das Statistische Bundesamt mit der sogenannten Armutsgefährdungsschwelle. Demnach gilt derjenige als von Armut bedroht, der über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens verfügt, und als arm, wer 50 Prozent unterschreitet. Andere Experten, wie Forscher der Bertelsmann-Stiftung, werten bereits den Bezug von Transferleistungen als Armut.
Gleichgültig, wie berechnet wird, knapp unterhalb oder über der Armutsgrenze finden sich vor allem Alleinerziehende und deren Kinder, gering Qualifizierte und Menschen mit unterbrochener Erwerbsbiografie, wie die alternden jüdischen Zuwanderer, die nur unzureichenden Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt finden konnten.
Insbesondere in urbanen Wohnlagen entstand infolge der Wohnungsknappheit ein Verdrängungswettkampf, der, wie zum Beispiel im Berliner Kosmosviertel, nicht einmal vor Plattenbauten am Stadtrand haltmacht. Die Fähigkeit, Miete zu zahlen und Wohnraum in der Nähe potenzieller oder tatsächlicher Arbeitsmöglichkeiten zu finden oder zu erhalten, gewinnt zunehmend an Bedeutung und erhöht die Zahl derer, die trotz Arbeit auf Transferleistungen angewiesen sind.
sozialgesetzgebung Das politische Klima im Land scheint bereit, die Sozialgesetzgebung neu zu diskutieren. Das »solidarische Grundeinkommen«, das von Teilen der SPD in die Debatte eingebracht wurde, ist aber mitnichten die erforderliche Reform der sozialen Sicherung, sondern lediglich die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes. Angesichts des Mangels an geeigneten Betätigungsfeldern für Langzeitarbeitslose eine begrüßenswerte Initiative, die Zuverdienstmöglichkeiten für jene bietet, die sich engagieren wollen und können.
Um die sozialen Sicherungssysteme neu auszurichten, braucht es allerdings weiterreichende Veränderungen wie eine sanktionsfreie Mindestsicherung als unantastbares Minimum. Die Sanktionen im Sozialgesetzbuch (SGB II) und die Leistungseinschränkungen (im SGB XII) haben keine Auswirkung auf die Beschäftigungsfähigkeit und -motivation, insbesondere, da ein großer Teil der ausgesprochenen Sanktionen selten die erste Instanz der Sozialgerichte übersteht.
Armut und die Angst vor einem sozialen Abstieg sind hingegen politische Themen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedrohen und nicht länger als individuelle Fehlleistungen abgetan werden können. Für eine zeitgemäße soziale Grundsicherung bedarf es angemessener Regelsätze und klarer Strukturen, aus denen jedem Betroffenen ersichtlich ist, auf welche Leistung in welcher Situation Anspruch besteht und gesichert ist, dass diese auch in Anspruch genommen werden kann.
Eine Mindestsicherung muss ein Leben in Würde ermöglichen, dazu gehört insbesondere auch gesellschaftliche Teilhabe für die Betroffenen und deren Kinder.
Der Autor leitet das Berliner Büro der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden (ZWST).