Im Verfahren gegen zwei ehemalige Wachmänner des NS-Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig prüft das Landgericht Münster derzeit, ob eine Hauptverhandlung eröffnet werden kann. Laut den ärztlichen Sachverständigen sind die beiden Beschuldigten im Alter von 93 und 94 Jahren nur »eingeschränkt verhandlungsfähig«, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Demnach können gegen die Angeklagten maximal zwei beziehungsweise drei Verhandlungstage pro Woche mit einer Dauer von nicht mehr als zwei Stunden angesetzt werden. Erschwerend komme hinzu, dass einer der Beschuldigten derzeit erkrankt sei. Das Gericht habe deshalb eine ergänzende Begutachtung zu seiner Verhandlungsfähigkeit angeordnet.
Lager In dem Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Dortmund Anklage gegen die Männer aus Wuppertal und dem Kreis Borken wegen Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen im KZ Stutthof erhoben. Die beiden waren zwischen 1942 und 1945 als Wachmänner im Lager eingesetzt und für die Bewachung von Arbeitskommandos außerhalb des Lagers zuständig.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft haben sie von der Ermordung von Häftlingen in Gaskammern, durch Genickschüsse oder Giftspritzen gewusst und durch ihre Tätigkeit als Wachdienst Beihilfe dazu geleistet. Beide Beschuldigte haben zwar eingeräumt, als Wachmänner im KZ Stutthof eingesetzt gewesen zu sein, bestreiten aber, sich an Tötungen beteiligt zu haben.
Wenn es zum Prozess kommt, werden sich die beiden Männer vor der Jugendkammer des Landgerichts verantworten müssen, da sie zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Taten noch keine 21 Jahre alt waren. Entscheidend für die Verhandlung vor der Jugendkammer sei das Alter zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Taten, erklärte ein Gerichtssprecher. epd