Gefahrenabwehr, welch ein mächtiges Wort! Zuweilen sogar ein übermächtiges. Zum Beispiel wenn es von der Staatsmacht inhaltlich umgesetzt wird, ohne in ausreichendem Maße die Freiheit des Einzelnen zu achten und zu beachten. Vorratsdatenspeicherung, die eine ganze Bevölkerung unter Generalverdacht stellt, gehört in diese Kategorie. Sie widerspricht dem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat jedenfalls am Dienstag die seit 2008 geltende Vorschrift, nach der Telekommunikationsunternehmen die Daten von Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen ein halbes Jahr lang speichern müssen, für null und nichtig erklärt. Karlsruhe setzt der Massenüberwachung Grenzen, immerhin. Denn das vorliegende Gesetz ist ein viel zu weitgehender Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Auch die Abwehr von Gefahr – die vor allem vom islamistischen Terrorismus ausgeht – legitimiert keinesfalls eine anlasslose digitale Rasterfahndung. Ein derartiges Vorgehen bedeutet eine unverhältnismäßige Einschränkung des Rechts auf Freiheit, das eine demokratische Gesellschaft auszeichnet. Den »heiligen« Kriegern ist dieser Wert ein Graus. Für uns aber ist Freiheit etwas, das es zu verteidigen gilt. Mit rechtsstaatlichen Mitteln.
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