Nach dem Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH ) gegen Benjamin Netanjahu hat das französische Außenministerium am Mittwoch überraschend bekanntgegeben, dass der israelische Regierungschef bei Betreten französischen Territoriums nicht unbedingt mit seiner Verhaftung rechnen müsse.
Da Israel den IStGH nicht anerkenne und das Römische Statut, das die Vertragsstaaten zur Zusammenarbeit mit dem Haager Gericht verpflichtet, nicht ratifiziert habe, genieße Netanjahu als Vertreter eines Drittstaates Immunität.
Frankreich werde zwar seinen internationalen Verpflichtungen nachkommen, da das Römische Statut eine umfassende Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof erfordere, so das Außenministerium in einer Erklärung. Doch das Römische Statut sehe auch vor, dass »ein Staat nicht verpflichtet werden kann, in einer Weise zu handeln, die mit seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Immunitäten von Staaten, die nicht Vertragspartei des IStGH sind, unvereinbar wäre«.
Dieser Schutz gelte auch für Ministerpräsident Netanjahu und die anderen betroffenen Minister und müsse »berücksichtigt werden, falls der IStGH um deren Festnahme und Überstellung ersucht«, so das Ministerium weiter.
Weiter heißt es in der Erklärung: »Im Einklang mit der historischen Freundschaft zwischen Frankreich und Israel, zwei Demokratien, die der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung einer professionellen und unabhängigen Justiz verpflichtet sind, beabsichtigt Frankreich, weiterhin eng mit Ministerpräsident Netanjahu und den anderen israelischen Behörden zusammenzuarbeiten, um Frieden und Sicherheit für alle im Nahen Osten zu erreichen.«
Premierminister Michel Barnier hatte am Dienstag versichert, Frankreich werde seinen »Verpflichtungen« gegenüber dem IStGH nachkommen. Ob man den israelischen Regierungschef bei Betreten französischen Territoriums verhaften lassen würde, sagte er jedoch nicht. mth