Die AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat die Parlamentarierin Jessica Bießmann ausgeschlossen. Hintergrund sind Fotos, auf denen Bießmann auf einem Küchentresen posiert – vor Weinflaschen mit Hitler-Etikett. Ein Fraktionssprecher teilte den Beschluss der Abgeordneten am Dienstagabend mit, nannte aber keine weiteren Details.
fotos Mitte Oktober hatte der AfD-Landesvorstand einstimmig ein Parteiausschlussverfahren gegen Bießmann in die Wege geleitete. Die betreffenden Fotos seien inakzeptabel, sagte AfD-Partei- und Fraktionschef Georg Pazderski. Bießmann habe damit der Partei und der Fraktion Schaden zugefügt. Die heute 37 Jahre alte Abgeordnete hatte die Fotos nach eigenen Angaben vor etwa zehn Jahren in einem sozialen Netzwerk gepostet.
Unterdessen hat ein Gericht entschieden, dass der rheinland-pfälzische AfD-Politiker Jens Ahnemüller vorerst nicht wieder in die Landtagsfraktion der Partei aufgenommen werden muss. Der Verfassungsgerichtshof des Landes in Koblenz lehnte in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab (AZ: VGH A 19/18). Zur Begründung hieß es, der Ausgang des Hauptsacheverfahrens sei offen, die Abwägung der Folgen eines Eilbeschlusses falle deshalb zulasten des Abgeordneten aus.
»Identitäre« Ahnemüller war im September wegen seiner Verbindungen zum rechtsextremen Milieu mit sofortiger Wirkung aus der Landtagsfraktion ausgeschlossen worden. Neben der Zusammenarbeit mit Vertretern der rechtsextremen »Identitären Bewegung« bei der Organisation einer Kundgebung in Hermeskeil werfen ihm seine früheren AfD-Fraktionskollegen auch Kontakte zu einem ehemaligen NPD-Funktionär vor.
Nach Angaben des Landesverbandes in Mainz soll auch ein Parteiausschlussverfahren gegen den Politiker aus dem Landkreis Trier-Saarburg eingeleitet werden. Ahnemüller hatte sich damit verteidigt, es habe sich lediglich um flüchtige Kontakte gehandelt. Er hält den Fraktionsausschluss für rechtswidrig. Zu den zurückliegenden beiden Plenarsitzungen hatte er sich krankgemeldet.
Vertrauen Für die Fraktion wäre die einstweilige Rückkehr des Abgeordneten ein »erheblicher Eingriff in ihre Belange«, stellten die Koblenzer Richter klar. Eine einstweilige Verfügung hätte zur Folge, dass sie »den Antragsteller trotz des nach ihrer Bewertung zerstörten Vertrauensverhältnisses weiterhin an der Fraktionsarbeit und an den Fraktionssitzungen zu beteiligen hätte«. Eine für die parlamentarische Arbeit nötige »unbefangene und vertrauensvolle Diskussion« sei so nicht mehr gegeben. Umgekehrt sei es Ahnemüller zumutbar, sein Mandat bis zu einer endgültigen Entscheidung außerhalb der Fraktion wahrzunehmen.
Im Hauptsacheverfahren werde es innerhalb weniger Monate eine Entscheidung geben. Ahnemüller war 2016 über die AfD-Landesliste in den rheinland-pfälzischen Landtag gewählt worden. Bis zu seinem Fraktionsausschluss war er unter anderem verkehrs- und sportpolitischer Sprecher der AfD im Landesparlament. ja/epd