In Göttingen muss jetzt ein Anwalt dagegen klagen, dass er nach einer pro-israelischen Demo nicht mit Israelflagge noch durch die Stadt gehen durfte. Die Polizei hatte sich mit einem Dutzend Leuten auf der ganzen Breite der Straße positioniert und dies untersagt.
Bei der Verteidigung von Freiheitsrechten bin ich im übertragenen Sinne gerne dabei. Diesmal sogar im wörtlichen. Da Humor bekanntlich eine gute jüdische Bewältigungsstrategie ist, meinte ich zum dritten Mitstreiter (wir standen ein paar Schritte zurück, und er trug eine zweite Israelfahne): »Keine Sorge, ich habe ein Feuerzeug. Wenn welche kommen, uns zu verprügeln, tun wir so, als wollten wir die Fahne anzünden. Dann laden sie uns zum Essen ein.«
verwaltungsgericht Lustig ist das Ganze aber eigentlich nicht. Ich will nicht mit juristischen Details langweilen, nur so viel: Das Verwaltungsgericht wird dem Kollegen recht geben. Höchstwahrscheinlich. Hoffentlich. Aber was dachte sich die Polizei dabei? Wahrscheinlich nicht einmal Böses. Wahrscheinlich überhaupt nichts außer »uiuiui«.
Was passiert, wenn sich Israel für eine Basketball-WM in Deutschland qualifiziert? Fühlt sich die Polizei dann bemüßigt, ein Katar- oder Malaysia-light durchzusetzen?
So weit sind wir also schon. Kein Käsestand auf dem Wochenmarkt ohne italienische Flagge, kein Weinstand ohne französische. Fahnenmeere mit palästinensischen Flaggen bei Demos hier und dort, die bestimmt und zu Recht nicht auf dem Heimweg verschämt eingerollt werden müssen. Genauso wenig wie die Deutschlandfahnen beim Fußball. Nein, die werden noch über die Seitenspiegel von Autos gezogen.
polizei Was passiert, wenn sich Israel für eine Basketball-WM in Deutschland qualifiziert? Fühlt sich die Polizei dann bemüßigt, ein Katar- oder Malaysia-light durchzusetzen? Denn für die Flagge des Staates Israel gilt »uiuiui«? So als würde es sich um ein Runenbanner handeln, das vielleicht verfassungsfeindlich sein könnte.
Ich erwarte, dass man diese Flagge so zeigen darf wie jedes andere Landessymbol. Weil man zu Israel steht. Ist das zu viel verlangt?
Der Autor ist Rechtsanwalt und im Vorstand der Jüdischen Gemeinde Göttingen.