Eine Familie aus Brandenburg verliert nach rund 85 Jahren ihr in der Nazizeit erworbenes Wohnhaus. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Die Rückübertragung an den Rechtsnachfolger der ursprünglichen Besitzer sei rechtens, hieß es in der Begründung. Die Revision der 84 Jahre alten Klägerin und ihres Sohnes wurde als unbegründet zurückgewiesen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Damit findet ein jahrelanger Rechtsstreit sein Ende. Das Haus soll an die Jewish Claims Conference (JCC), einem Zusammenschluss von 23 jüdischen Organisationen, gehen. Es war einer der letzten Fälle von Rückübertragungs- und Entschädigungsansprüchen in Brandenburg, die im Kontext der Wiedergutmachung von verfolgungsbedingten Vermögensverlusten zur NS-Zeit stehen.
Die jüdischen Eigentümer hatten das Grundstück 1932 erworben und ein Feriendomizil für jüdische Kinder betrieben. Von den Nazis wurden sie schließlich zum Verkauf gezwungen. 1939 hatte eine Familie, deren Nachkommen jetzt noch dort wohnen, das Grundstück von einem Makler gekauft.
Nach der deutschen Einheit hatte die Bundesregierung das »Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen« erlassen, welches die Wiedergutmachung von Vermögensverlusten im Zweiten Weltkrieg und Rechtsnachfolgen klären sollte. In Fällen, in denen die Opfer selbst keine Ansprüche geltend machen konnten, wurde die Jewish Claims Conference als Rechtsnachfolgering eingesetzt.
Da die beiden einstigen jüdischen Besitzerinnen im Konzertrationslager ermordet wurden, ist das bei der Wandlitzer Immobilie zum Tragen gekommen.
Für sie breche eine Welt zusammen, sagte die Klägerin nach der Entscheidung. »Ich habe mein ganzes Leben in dem Haus verbracht und meine Eltern gepflegt.« Die Familie stehe vor dem Nichts, ergänzte ihr 61 Jahre alter Sohn. »Wir wissen nicht, wohin«. dpa