Griechenland-Pleite, Bankenrettung, Schuldenschnitt, Milliardenhilfen, Börsenkrach: In den vergangenen Wochen, Monaten und Jahren beherrschen diese und ähnliche Themen die Schlagzeilen. Die Finanzkrise in den USA, die die Weltwirtschaft 2009 in eine Krise stürzte, und das heute so bedrohliche Euro-Debakel bestimmen die öffentliche Debatte. Dabei fehlen auch fremdenfeindliche und antisemitische Tendenzen nicht. Die Griechen sind »faul«, die Migranten »ausbeuterisch«, und die Juden, so die mehr oder minder deutliche Botschaft, trügen einen maßgeblichen Teil der Schuld an der globalen Misere. Oft ist der Hinweis auf die prominente Rolle von Juden vor allem im amerikanischen Wirtschaftsleben zu finden. Dass der berüchtigte New Yorker Finanzbetrüger Bernard Madoff Jude ist, wird ebenfalls erwähnt.
Nun kann man Antisemiten kaum eines Besseren belehren. Eine ausgewogene Betrachtung lässt indes erkennen, dass die jüdische Wirtschaftsethik einen nicht unwesentlichen Beitrag zur aktuellen Diskussion leisten kann – zum Beispiel bei Fragen der Finanzaufsicht. Einige Lehren aus traditionellen jüdischen Quellen sind auch für die globalisierte Wirtschaft im 21. Jahrhundert relevant.
Vermögen Nach jüdischer Auffassung ist geschäftliche Betätigung nämlich nichts Verwerfliches, sondern ein integraler Teil des Lebens. Auf der anderen Seite aber weiß das Judentum als eine überaus realistische Religion um die Begehrlichkeiten, die Geld im Menschen wecken kann. Diese gilt es, durch strenge ethische Normen zu zügeln. Von den 613 Ge- und Verboten der Tora handeln rund 120 von Fragen des Vermögens, des Geldes und der Wirtschaft. Dabei ist das Gebot »Du sollst nicht stehlen« nur die eine Seite der Medaille. Eigentum wird zwar geschützt, doch führt es gleichzeitig zu Verpflichtungen – eine Leitlinie, die auch vom deutschen Grundgesetz übernommen wurde.
So etwa verbietet die Tora das Abernten der Ecken eines Feldes oder die Nachlese. Die so verbleibenden Feldfrüchte werden den Armen und dem Fremden überlassen. Choschen Hamischpat, einer der Abschnitte des Rechtskodexes Schulchan Aruch, befasst sich ausführlich mit Fragen des Wirtschaftsrechts einschließlich Vertragserfüllung, Arbeitsverhältnis, Schadenersatz und vielen anderen. Dabei werden auch so »moderne« Themen wie Gewinnspannen und Preiskontrollen – an lebensnotwendigen Waren soll man sich beispielsweise nicht bereichern – oder Mängelrügen behandelt.
BAnken Eine geordnete halachische Kodifizierung des Wirtschaftslebens im 21. Jahrhundert – mit Problemen wie Hedge-fonds, dem Verhältnis zwischen Staatsverschuldung und Bruttoinlandsprodukt oder Eigenkapitalquoten für Banken und Versicherungsunternehmen – gibt es nicht. Dennoch befassen sich Rabbiner auch heute intensiv mit Fragen des Wirtschaftslebens und leiten ihre Entscheidungen aus der jüdischen Rechtslehre ab. Jüdische Wirtschaftsethik ist Gegenstand der Forschung.
Grundsätzlich gilt, dass jegliche Geschäftsaktivität redlich abgewickelt werden muss. Nach jüdischer Überlieferung wird Gott am Tag des Gerichts jeden Menschen fragen: »Nassata weNatata beEmuna?« – Hast du im Einklang mit dem Glauben verhandelt? Gemeint ist die Forderung, dass der Mensch sein Tun, auch in der Wirtschaft, nach den Grundsätzen der Moral ausrichtet. Es genügt nicht, so Nachmanides, die Gebote der Tora nur formal zu befolgen. Nicht nur der Buchstabe, sondern auch der Geist müsse befolgt werden. So wird die Anpassung der alten Gebote und Verbote der jüdischen Wirtschaftsethik an die Moderne erleichtert.
Das lässt sich – um nur ein Beispiel zu geben – auf selbst ernannte »Investitionsberater« beziehen, die ihre Kunden zu verlustreichen Investitionen verführen, um ein Honorar einzustreichen. Sie handeln nicht rechtschaffen und haften für die Folgen ihrer Ratschläge nach der Halacha in höherem Maße als wirkliche Experten, denen in gutem Glauben ein Irrtum unterlaufen ist. Würden sich die Akteure der Finanzmärkte daran halten, wäre wohl manch eine Pleite verhindert worden.
Steuern Auch in Fragen der Finanzaufsicht kann man von den Rabbinern lernen. Natürlich kannte der Talmud keine Vorschriften zur Kontrolle des Aktien- oder Devisenhandels. Allerdings wussten die Schriftgelehrten, dass Menschen, durch deren Hände Geld fließt, in Versuchung zu geraten drohen. Daher wurde bestimmt, dass Verwalter öffentlicher Wohltätigkeitsfonds ihre Aufgaben nicht allein, sondern in Paaren abzuwickeln hatten. Die Befugnis des Königs, also des Staates, Steuern zu erheben, wird auf das Nötige beschränkt.
Das zeigt, dass die Botschaft der jüdischen Wirtschaftsethik hochaktuell ist: erst Rechtsverbindlichkeit und Rechtschaffenheit bilden die Grundlagen für faire Wirtschaft und nachhaltige Entwicklung.