In der Debatte über Antisemitismus und die Kunstausstellung documenta hat die Expertin Susanne Krause-Hinrichs eine Änderung des Grundgesetzes empfohlen.
Judenhass bedrohe die verfassungsmäßige Ordnung und den gesellschaftlichen Frieden, schreibt die Geschäftsführerin der F.C. Flick Stiftung gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz in den »Potsdamer Neuesten Nachrichten«. Für eine wirksame Bekämpfung gebe es »keinen starken Anker in unserer Verfassung«. Eine Änderung könne Abhilfe schaffen.
In das Grundgesetz sollte eine Staatszielverpflichtung zur Antisemitismus-Prävention aufgenommen werden, schreibt die Juristin Krause-Hinrichs. Mit einer entsprechenden Grundgesetzänderung könne eine Regelungslücke behoben werden. Was Antisemitismus sei und wie er zu bekämpfen ist, würde dann auch »definitorische Aufgabe einer dynamischen Rechtsprechung«.
Im Fall der documenta hätte ein Verfassungsauftrag womöglich eine andere Sensibilität und Verantwortung bewirkt.
»Es wäre eine dauerhafte Verpflichtung für die staatliche Gewalt im Bund, die Gefahren des Antisemitismus im politischen und gesetzgeberischen Handeln mitzudenken und Gegenstrategien zu entwickeln«, schreibt Krause-Hinrichs: »Es wäre ein Auftrag, nachhaltig Aufklärung und offenen Diskurs zu organisieren, zumindest aber die Mittel dafür bereitzustellen.«
Im Fall der documenta hätte ein Verfassungsauftrag, der ausdrücklich Antisemitismus ächtet, »womöglich eine andere Sensibilität und Verantwortung bewirkt«, schreibt Krause-Hinrichs.
Die Bundesländer Brandenburg und Sachsen-Anhalt hatten ihre Verfassungen bereits entsprechend geändert. epd