Am Montag haben sich die EU-Außenminister auf eine gemeinsame Erklärung zum Nahen Osten verständigt. Sie stellt, teilen die Minister vorsorglich mit, »keinen Boykott Israels dar«, einem solchen würde sich die EU »nachdrücklich widersetzen«.
In Israel sieht man das anders. Auch Oppositionsführer Isaac Herzog von der Zionistischen Union sagt, die EU »hilft damit BDS«, also der antiisraelischen Boykottbewegung. Und das Außenministerium in Jerusalem teilte mit, die EU »behandelt Israel mit zweierlei Maß«. Die Verantwortung der Palästinensischen Autonomiebehörde für die Aufwiegelung zu Terror werde völlig außer Acht gelassen. »Aus derzeit 200 territorialen Konflikten in der Welt nimmt sich die EU nur Israel heraus«, heißt es.
Gewalt In ihrer von allen 28 Außenministern getragenen Erklärung wird Besorgnis über den »andauernden Zyklus der Gewalt« geäußert, und »die Terroranschläge und Gewalt von allen Seiten« werden verurteilt. Zudem wird auf die umstrittene Kennzeichnungspflicht für Produkte aus Siedlungen in den besetzten Gebieten verwiesen.
Es ist also keine neue EU-Politik, wie sowohl europäische als auch israelische Beobachter konstatieren, sondern die Festschreibung der bisherigen. Gleichwohl ist das Zustandekommen der Erklärung interessant. Der Zeitung »Haaretz« war eine erste Fassung zugespielt worden, in der von einer »Unterscheidung« zwischen Israel und den Siedlungen die Rede war. Diese Formulierung findet sich in der verabschiedeten Fassung nicht.
Als Grund gelten Einwände, die von Griechenland, Zypern, Tschechien, Bulgarien und Ungarn geltend gemacht wurden. Israels Premierminister Benjamin Netanjahu hatte sich persönlich an Offizielle in diesen Ländern gewandt.
Kennzeichnungspflicht In einer ersten Fassung der Erklärung war des Weiteren von besonderer Gewalt, die von Siedlern ausgeht, die Rede. Diese Passage soll auf Druck von Griechenland aus der Erklärung genommen worden sein. Einige Medien zitieren einen Diplomaten, der beklagt, die Erklärung sei nun »leicht verwässert«. Besonders habe sich Polen hervorgetan, das die Formulierung, die EU-Mitglieder seien in der Frage der Kennzeichnungspflicht »geeint«, verhinderte. Nun heißt es, die EU sei dieser Maßnahme »verpflichtet«.
Weiterhin finden sich in der EU-Erklärung Anmerkungen zur »Bedeutung der ungehinderten Arbeit der Zivilgesellschaft« mit dem Hinweis, dass die EU »aktuelle Entwicklungen in dieser Sache mit Interesse verfolgt«. Das gilt als kritischer Hinweis auf das umstrittene NGO-Gesetz, das die Knesset jüngst verabschiedete.