Die Europäische Union hat erstmals einer palästinensischen Organisation Fördergelder in Millionenhöhe gestrichen. Diese hatte sich geweigert, Vertragsklauseln zu akzeptieren, welche jedwede Verbindung zu Terrororganisationen untersagen.
Die Europäische Kommission, die die EU-Mittel für zivilgesellschaftliche Projekte verwaltet, teilte vergangene Woche der Organisation BADIL mit, dass ihr der jährliche EU-Zuschuss von 1,7 Millionen für das Projekt »Mobilmachen für Gerechtigkeit« in Ost-Jerusalem verweigert würde. BADIL hatte zuvor versucht, die seit 2019 für EU-Förderverträge weltweit geltende Klausel abzuschwächen. In einem Schreiben vom 12. Juni wies die EU dies aber zurück.
KONTROLLE Seit 2019 müssen alle Empfänger von EU-Mitteln sich verpflichten, dafür zu sorgen, dass kein Geld an Personen und Gruppen fließt, die von der EU als terroristische Organisationen eingestuft sind.
Dazu gehören Hamas, der Palästinensische Dschihad sowie die Volksfront zur Befreiung Palästinas. Zudem sind auch Aufrufe zu Hass und Gewalt im Rahmen der geförderten Projekte untersagt. Um sich für Fördergelder aus dem EU-Budget zu qualifizieren, müssen NGOs entsprechende interne Kontrollmechanismen nachweisen.
Diese waren BADIL ein Dorn im Auge. Am Dienstag erklärte die Organisation, die Verfahren zur Überprüfung der Mittelverwendung sei »demütigend« und stehe Widerspruch zur »nationalen Rolle der palästinensischen zivilgesellschaftlichen Organisationen in ihrem Kampf für die Befreiung vom israelischen Kolonialismus und der Apartheid.« Die EU-Auflagen seien weder mit dem palästinensischen noch dem internationalen Recht vereinbar, behauptete die Organisation und forderte andere Gruppen auf, künftig auf EU-Förderung zu verzichten.
PROTESTE In den vergangenen Monaten hatte es wiederholt scharfe Proteste von Seiten der Palästinenser gegen die Vorgaben der EU gegeben. Im März sorgte der Brüsseler Vertreter vor Ort, Sven Kühn von Burgsdorff, für Aufsehen. Er schickte einen »Klarstellungsbrief« an ein palästinensisches NGO-Bündnis und suggerierte darin, die Ausschlussklauseln in den Verträgen beträfen nur Personen, welche namentlich auf einer »schwarzen Liste« der EU genannt würden. Eine solche Liste mit den Namen von terrorverdächtigen Palästinensern gibt es allerdings gar nicht.
Nach Protesten der israelischen Regierung und der Organisation NGO Monitor erklärte der zuständige EU-Kommissar Olivér Várhelyi im Mai im Europaparlament, er habe alle EU-Vertretungen vor Ort angewiesen, genau hinzuschauen. Eine Förderung von Terrorismus werde nicht toleriert, sagte Várhelyi.