Israel soll laut der Europäischen Kommission nicht als »Apartheid-Staat« bezeichnet werden. Das erklärte der Außenbeauftragte der EU und Vizepräsident der EU-Kommission, der Spanier Josep Borrell, auf eine Anfrage von Abgeordneten des Europäischen Parlaments hin, die diese bereits im März 2022 an die Kommission gerichtet hatten.
Wörtlich schrieb Borrell in seiner Antwort: »Die Kommission ist in jedem Fall der Auffassung, dass es nicht angemessen ist, den Begriff Apartheid im Zusammenhang mit dem Staat Israel zu verwenden.« Als Grundlage nannte er die von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) ausgearbeitete Arbeitsdefinition zum Antisemitismus. Diese gebe auch in der Bewertung dieser Frage »praktische Orientierungshilfe«. Die EU-Kommission hatte die nicht rechtsverbindliche Arbeitsdefinition 2021 angenommen.
Borrell gab seine Stellungnahme im Namen der ganzen, 27-köpfigen Kommission ab. Die größte EU-Institution wird seit 2019 von der Deutschen Ursula von der Leyen geführt. »Die Behauptung, die Existenz des Staates Israel sei ein rassistisches Unterfangen, gehört zu den Beispielen, die in der Definition der IHRA enthalten sind.«
BERICHT Im Februar vergangenen Jahres hatte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International in einem Bericht behauptet, in Israel und den von Israel seit 1967 kontrollierten Gebieten im Westjordanland werde systematisch gegen nichtjüdische Minderheiten diskriminiert. Es herrsche dort ein Apartheid-System. Daraufhin hatten sich 14 Europaabgeordnete aus verschiedenen Fraktionen, darunter die Deutschen Nicola Beer (FDP), Dietmar Köster (SPD) und Sergey Lagodinsky (Bündnis90/Die Grünen), an die Kommission gewandt und um deren Einschätzung gebeten. Auf die Antwort mussten sie fast zehn Monate waren. Die Bundesregierung hatte sich hingegen schon im Februar 2022 von dem AI-Bericht distanziert.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten würden, so Borrell in seinem Antwortschreiben, die Entwicklungen in Nahost weiterhin aufmerksam verfolgen. Die Achtung des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen durch staatliche und nichtstaatliche Akteure sowie die Rechenschaftspflicht für begangene Verstöße nannte er »Eckpfeiler für Frieden und Sicherheit im Nahen Osten.«
ZWEI-STAATEN-LÖSUNG Die EU setze sich weiter für eine »auf der Grundlage des Völkerrechts ausgehandelte Zwei-Staaten-Lösung« ein, so Borrell, der in der Vergangenheit öfters mit Kritik an Israel aufgefallen war. Eine solche Friedenslösung muss laut Kommission auf dem Grenzverlauf von 1967 beruhen und es beiden Seiten erlauben, »einen gleichwertigen Gebietsaustausch« vereinbaren könnten. Der Staat Israel sowie »ein unabhängiger, demokratischer, zusammenhängender, souveräner und lebensfähiger Staat Palästina« müssten »in Frieden, Sicherheit und gegenseitiger Anerkennung Seite an Seite bestehen« können.
In einer Fußnote fügte Borrell dann noch hinzu, die Bezeichnung »Staat Palästina« bedeute keine implizite Anerkennung eines Palästinenserstaates durch die EU. Sie lasse zudem die Standpunkte der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu dieser Frage unberührt. Einige EU-Länder haben einen »Staat Palästina« bereits offiziell anerkannt, die Mehrheit schreckte aber bislang vor einem solchen Schritt zurück - auch, um mögliche Friedensverhandlungen nicht zu beeinträchtigen.
Am Montag hatten Borrell und der Rat der 27 EU-Außenminister in Brüssel mit dem Ministerpräsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, Mohammed Schtajjeh, konferiert.