Herr Zuroff, das Wiesenthal-Zentrum hat deutsche Behörden auf 80 Mitglieder der berüchtigten »Einsatzgruppen« hingewiesen. Was versprechen Sie sich davon?
Die Frage ist, wie die deutschen Behörden den Vorgang beschleunigen können, Kriegsverbrecher anzuklagen. Hat das Innenministerium oder auch die Zentralstelle in Ludwigsburg Personal, das daran arbeitet, diese Leute ausfindig zu machen? Ich vermute – wenigstens hoffe ich –, dass der Leiter der Zentralstelle, Kurt Schrimm, die Namen hat.
Wissen Sie, ob diese Menschen noch leben und vor Gericht gestellt werden können?
Wegen der Datenschutzgesetze können wir den Ministerien nicht sagen, ob diese Leute noch leben. Das können nur die Behörden wissen. Meine persönliche, nicht wissenschaftliche Einschätzung ist: Zwei Prozent der Menschen, die Schoa-Verbrechen begangen haben, sind noch am Leben. In diesen Einsatzgruppen waren 3000 Menschen. Die Hälfte von diesen zwei Prozent könnten für einen Prozess nicht mehr gesund genug sein. Aber 30 von ihnen könnte man noch vor Gericht stellen.
Die Listen sind dem Bundesjustiz- und Bundesinnenministerium zur Strafverfolgung übergeben worden. Wie haben die Behörden reagiert?
Es gab schon vorher eine Reaktion von Bundesjustizminister Heiko Maas, der sagte, dass er dieses Thema als einen Punkt auf dem Treffen der Justizminister aller Bundesländer im Herbst ansprechen wolle. Das ist ein sehr neutrales Statement. Wie wichtig das Thema bei diesem Treffen wird, kann ich nicht sagen.
Und was erfahren Sie von der Zentralstelle?
In diesem Fall mit einer Behörde zusammenzuarbeiten, ist eine Einbahnstraße. Sie nimmt gerne Informationen entgegen, erzählt uns aber nichts. Das ist übrigens nicht nur in Deutschland so.
Die Einsatzgruppen galten als Mordkommandos. Können deren Mitglieder verurteilt werden, selbst wenn ihnen die Beteiligung an einer konkreten Tat nicht nachgewiesen werden kann?
Infolge des Demjanjuk-Prozesses wurde die Strategie für die Verfolgung von Nazi-Verbrechern geändert. Bis dahin musste einem mutmaßlichen Kriegsverbrecher nachgewiesen werden, dass er ein Verbrechen verübt hatte. Demjanjuks Fall wurde allein wegen seiner Tätigkeit als Wärter im Todeslager von Sobibor aufgebaut, denn er hatte sich dadurch der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht. Die Ankläger schlossen daher, dass nicht nur die, die in Sobibor tätig waren, angeklagt werden können, sondern auch all jene, die in einem Todeslager und bei den Einsatzgruppen waren.
Wie hilfreich war Ihre Kampagne »Operation Last Chance« im vergangenen Jahr?
Wir haben Hunderte Namen erhalten, aber keiner davon war aus Auschwitz. Im Endeffekt haben wir den Anklägern vier Fälle übergeben. Wir sind auf Informationen aus der Öffentlichkeit angewiesen.
Mit dem Direktor des Jerusalemer Simon Wiesenthal Center sprach Katrin Richter.