Im Prozess gegen den Attentäter von Halle sind am Dienstag die Plädoyers der Nebenkläger beendet worden. Einige der Opfer des Anschlages ergriffen selbst das Wort, andere ließen sich durch ihre Anwälte vertreten. Die Vertreter der Nebenklage betonten die gesellschaftliche Dimension der Tat und warnten davor, den Angeklagten als Einzeltäter zu begreifen.
Rechtsanwalt Alexander Hoffmann sagte, es sei verführerisch, die Tat als Wahnsinnstat eines Dorfdeppen und Verlierers zu begreifen, denn so könne man weitermachen wie bisher. Stattdessen sei zu fragen, inwieweit der Angeklagte seine Ideen aus der Mitte der Gesellschaft beziehe. Hoffmann und viele andere zogen eine Verbindung von der Tat zur rechtsextremen Hetze von AfD, Reichsbürgern und anderen Demokratie- und menschenfeindlichen Gruppierungen und verwiesen auf die Kontinuität rassistischer, antisemitischer, islam- und frauenfeindlicher Gewalt in Deutschland.
SCHUTZ Immer wieder wurde in den Plädoyers die unzureichende Polizeiarbeit angesprochen. Talya Feldman, eine Überlebende des Anschlages, nannte es beängstigend und frustrierend, dass sich die Ermittlungsbehörden, allen voran das Bundeskriminalamt, schlicht nicht zuständig fühlten, den Kontext zu ermitteln, in dem diese Tat stattgefunden habe. So sei es nicht möglich, zukünftige Anschläge zu verhindern und die Opfer zu schützen.
Immer wieder wurde in den Plädoyers die unzureichende Polizeiarbeit angesprochen.
Auch Christina Feist, die den Anschlag wie Feldman in der Synagoge erlebte, attestierte den Behörden ein »erschreckenden Unwissen«, was jüdisches Leben betreffe. Die Anwälte der geschädigten Polizeibeamten, die ebenfalls als Nebenkläger auftraten, warnten indes vor Pauschalurteilen gegen die Polizei; Rechtsanwalt Siebenhühner rechtfertigte die Unwissenheit der Behörden gar mit dem »Neutralitätsgebot« – allerdings ohne schlüssig zu erklären, inwiefern Neutralität Ignoranz gebietet.
UMBEWERTUNG Weiter wurde auch heute aus den Reihen der Nebenkläger immer wieder gefordert, juristisch anzuerkennen, dass auch Ismet Tekin und Aftax Ibrahim Opfer eines Mordversuchs wurden. Bislang geht die Staatsanwaltschaft nicht davon aus, das es in diesen Fällen eine gezielte Tötungsabsicht seitens des Angeklagten gegeben hätte. Die geforderte Umbewertung würde wohl nichts am Strafmaß für den Angeklagten, ändern, würde aber eine Anerkennung des erlitten Leides darstellen.
Nahezu alle Plädoyers schlossen mit der Forderung, Antisemitismus, Rassismus und anderen menschenfeindlichen Einstellungen laut, entschieden und solidarisch entgegenzutreten: »Schweigen ist keine Option«, so Christina Feist. Am heutigen Mittwoch haben die Verteidigung und der Angeklagte selbst das Wort; das Urteil wird am 21. Dezember erwartet.