Die Staatsanwaltschaft Hannover hat ihre Ermittlungen gegen die rechtsextreme Partei »Die Rechte« wegen des Verdachts der antisemitischen Volksverhetzung erneut eingestellt.
Es bestehe in diesem Fall kein hinreichender Tatverdacht, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Klinge am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Staatsanwaltschaft sehe keine Möglichkeit, in einem späteren Verfahren zu einer Verurteilung zu kommen: »Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist da im Moment nichts zu machen.«
europawahlkampf Im Zentrum des Falles stehen Wahlplakate mit der Aufschrift »Zionismus stoppen. Israel ist unser Unglück! Schluss damit!«, die die Partei im Europawahlkampf 2019 verwendet hatte. Jüdische Gemeinden in Hannover sowie die Deutsch-Israelische Gesellschaft erstatteten daraufhin Anzeige wegen judenfeindlicher Volksverhetzung.
Die Staatsanwaltschaft Hannover stellte ihre Ermittlungen jedoch ein, weil sie den Tatbestand der Volksverhetzung nicht für gegeben ansah.
Daraufhin legten die Anzeigeerstatter Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle ein. Diese ordnete an, die Ermittlungen wiederaufzunehmen. Durch antisemitische Agitation nach nationalsozialistischem Vorbild würden die Leser des Plakats zum Hass gegen Juden angestachelt, argumentierte sie. Die Formulierung »Israel ist unser Unglück« erscheine als bewusste Anleihe an die Hassparole »Juden sind unser Unglück« aus der NS-Zeit.
beweismittel Klinge sagte, die Staatsanwaltschaft habe im Zuge ihrer neuerlichen Ermittlungen einen gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss bei der Partei »Die Rechte« beantragt. Dies sei jedoch sowohl vom Amtsgericht als auch vom Landgericht Hannover abgelehnt worden. Somit könne die Staatsanwaltschaft nicht die notwendigen Beweismittel erlangen und ihre Ermittlungen nicht fortsetzen. Die Plakate seien auch von zahlreichen anderen Gerichten und Staatsanwaltschaften als nicht strafbar eingestuft worden.
Der Oberstaatsanwalt räumte ein, die Einschätzung des Falles stehe »auf der Kippe«. Die Staatsanwaltschaft müsse den Vorgang aber nicht moralisch, sondern rechtlich bewerten. Die Anzeigeerstatter aus Hannover können nun erneut Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle einlegen. epd