Justiz

Ermittlungen gegen Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung eingestellt

Angeklagter Bhakdi ist in der Querdenker-Szene sehr populär Foto: picture alliance / Rupert Oberhäuser

Von Beruf ist Sucharit Bhakdi Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie. Seit 2012 ist der 75-jährige Professor, der zuvor in Mainz und in Gießen lehrte, emeritiert. Er war jedoch im Rahmen eines Gestattungsvertrages als Gastwissenschaftler an der Medizinischen Fakultät der Universität Kiel von 2016 bis 2020 an Forschungsprojekten beteiligt.

WARNUNGEN Seit Beginn der Corona-Pandemie hat Bhakdi jedoch eine ganz neue Berufung gefunden - und wurde damit weit über Medizinerkreise hinaus bekannt: Der in Washington geborene Mann, Sohn eines thailändischen Diplomaten und einer Humanmedizinerin, gehört mittlerweile zu den führenden Corona-Skeptikern in Deutschland.

https://twitter.com/VincentWolffZ/status/1460577700213571588

Regelmäßig warnt er in Interviews mit ruhiger Stimme, aber teils drastischen Worten vor dem Impfen – zuletzt auch vor der Auffrischung der Impfung: »Jeder Booster muss die Nebenwirkungen verstärken, es kann gar nicht anders sein.« Die Corona-Vakzine könnten es außerdem Herpesviren erleichtern, sich im menschlichen Körper auszubreiten, behauptete er.

Gemeinsam mit seiner Frau, der Biochemikerin Karina Reiß, veröffentlichte Sucharit Bhakdi in den vergangenen Monaten zwei Bücher zur Corona-Epidemie. Die wurden zwar von der Fachwelt zerrissen, landeten aber dennoch auf den Bestsellerlisten. Unter Coronaleugnern gilt Bhakdi als gern gefragter Vordenker.

Mittlerweile schreckt er auch vor Aussagen nicht mehr zurück, die von Experten unisono als lupenreiner Antisemitismus bezeichnet werden. Israel sei wegen seiner Impfkampagne eine »living hell«, also die »Hölle auf Erden«, behauptete er in einem Interview im Sommer, das vor allem in der Querdenker-Szene große Verbreitung fand.

Mehrere Personen, darunter der Antisemitismusbeauftragte der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, zeigten Sucharit Bhakdi wegen seiner Aussagen an.

Die Juden seien ein »Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und [sie] haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war«. Das »Schlimme an den Juden«, meinte Bhakdi in dem Video, sei, dass sie sehr lernfähig seien. »Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt – und umgesetzt.«

Mehrere Personen, darunter der Antisemitismusbeauftragte der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, Sigmount Königsberg, zeigten Sucharit Bhakdi an. Die Kleinstpartei »Die Basis«, für die der Mediziner in den Bundestagswahlkampf zog, wies die Anschuldigungen, er sei Antisemit, umgehend zurück. »Aus einer unglücklichen Wortwahl, die der Sorge um die Menschen in Israel entsprang, wurde durch diesen Ausschnitt ein Zerrbild inszeniert.« Ein »friedfertiger Mensch« wie Bhakdi werde, kritisierte die Partei in einer Pressemitteilung Mitte Juli, »in den öffentlich-rechtlichen Medien denunziert und diskreditiert«.

Vielmehr sorge der »israelische Regierungskurs hinsichtlich der Corona-Impfung« bei dem Professor für »Beunruhigung und Mitgefühl mit der Bevölkerung Israels. Denn dort fällt die Quote der Impfschäden besonders dramatisch aus«. Mit dem Vorwurf des Antisemitismus solle nur davon abgelenkt werden, so »Die Basis« weiter, »dass man zu Recht die Einschränkungen der individuellen Freiheitsrechte kritisieren kann«.

»Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt – und umgesetzt.«

Sucharit Bhakdi

Bhakdi selbst teilte der Jüdischen Allgemeinen im Juli auf Anfrage mit: »Seien Sie versichert, dass ich mich Ihrem Volk außerordentlich verbunden fühle. Meine Enttäuschung und Zorn richten sich ausschließlich gegen die Machthaber, die dieses barbarische Impfprogramm durchziehen. Wie die armen, schutzlosen Kinder gemartert und geopfert werden, ist ein Verbrechen. Wenn diese Aussage als gefährlich eingestuft wird, tut es mir leid für alle.«

Der Wiener Goldegg-Verlag stellte die Zusammenarbeit mit ihm ein. Auch der TV-Sender »Servus TV«, bei dem Bhakdi in Talkrunden bis dahin gern gesehener Gast war, zog die Reißleine.

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Jetzt hat die Staatsanwaltschaft in Kiel ihre Ermittlungen in der Sache abgeschlossen. Bhakdis Aussagen zum »Volk der Juden« bleiben jedoch ohne strafrechtliche Konsequenzen, da – so Oberstaatsanwalt Henning Hadeler gegenüber der Jüdischen Allgemeinen – »die getätigten Äußerungen des Beschuldigten noch nicht die Schwelle zu einer gemäß § 130 Abs. 1 StGB (Volksverhetzung) verfolgbaren Straftat überschreiten«.

»GEGEN ISRAEL GERICHTET« Eine Strafbarkeit setze voraus, »dass der Beschuldigte in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet«.

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Die Äußerungen Bhakdis in dem Video richteten sich, erklärte Hadeler, jedoch »vornehmlich gegen den Staat Israel als solchen, wobei er sich auf die dortige Politik im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie bezieht«. Staaten seien aber keine tauglichen Angriffsobjekte im Rahmen des § 130, da der Schutzzweck der Norm sich allein auf den inländischen Frieden richte, so der Oberstaatsanwalt weiter.

Soweit Bhakdi in seinen Äußerungen auf »die Juden« Bezug nehme, beziehe sich seine drastische Darstellung letztlich auf die von ihm kritisierte Impfkampagne in Israel. Es sei vor diesem Hintergrund so zu verstehen, dass er ausgeführt habe, das »Volk der Juden« habe »das Böse jetzt gelernt«, weshalb Israel nun die »Hölle auf Erden« sei, teilte Hadeler mit.

Ein strafbares »Aufstacheln zum Hass« erfordere aber »das gezielte Setzen von Anreizen zu einer emotional aufgeladenen Feindseligkeit gegenüber dem angegriffenen Personenkreis, das durch Einwirkung auf Intellekt und Gefühle entsprechende Haltungen hervorrufen oder steigern soll und dabei über eine einfache Äußerung von Ablehnung oder sogar Verachtung erkennbar hinausgehen muss«.

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Bhakdis Äußerung über »die Juden« und »das Böse« sei deshalb »zu unkonkret, als dass eine Verurteilung wegen Volksverhetzung überwiegend wahrscheinlich wäre, selbst wenn darin generell eine feindselige Haltung gegenüber Personen jüdischen Glaubens zum Ausdruck kommt«. Darüber könne dem Beschuldigten nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, dass er die Zustände im Nationalsozialismus habe verharmlosen oder billigen wollen, argumentieren die Kieler Ermittler.

REAKTIONEN »Es ist schockierend, dass die Staatsanwaltschaft Kiel in den Aussagen des bekannten Antisemiten Sucharit Bhakdi keine Schoa-Relativierung oder Volksverhetzung erkennen kann.« Mit diesen Worten reagierte Remko Leemhuis, Geschäftsführer des Berliner Büros des American Jewish Committee (AJC), auf den Einstellungsbeschluss der Ermittler. »Wenn selbst solche Aussagen in den Augen der zuständigen Staatsanwaltschaft keinen Verstoß gegen den § 130 darstellen, dann ist das ein katastrophales Signal im Kampf gegen den Antisemitismus.«

Auch Sigmount Königsberg ist mit der Entscheidung nicht einverstanden, obgleich er anerkennt, dass die Staatsanwaltschaft sie immerhin ausführlich begründet hat. Das sei früher nicht immer so gewesen. Aber, sagte Königsberg: »Ein ›bisschen schwanger‹ gibt es nicht. Das ist ein eindeutiger Fall von antisemitischer Agitation.«

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Er weist auch auf die bundesweite Bedeutung von Sucharit Bhakdi hin. »Viele Corona-Leugner in Deutschland kleben ihm doch an den Lippen. Die werden sich nun bestätigt fühlen, auch in ihrem absurden Glauben an eine jüdische Verschwörung«, sagte der Antisemitismusbeauftragte der Jüdischen Allgemeinen.

Die Jüdische Studierendenunion Deutschland (JSUD) zeigte sich ebenfalls kritisch. Bhakdis Aussage sei »purer Antisemitismus, purer Hass, purer Menschenhass«, schrieb der Verband auf Twitter. Die Einstellung des Verfahrens sei daher »schockierend und skandalös«.

AUSLEGUNG Der renommierte Strafrechtler Thomas Fischer kann die Begründung der Staatsanwälte ebenfalls nicht nachvollziehen. Der Autor des Standard-Kommentars zum Strafgesetzbuch teilte der Jüdischen Allgemeinen mit, seiner Ansicht nach sei die Äußerung Bhakdis von der Kieler Behörde »nicht in ihrer vollständigen, wirklichen Bedeutung« ausgelegt worden.

»Die Ansicht, die Beschimpfung richte sich (allein) gegen den Staat Israel, ist insoweit unzutreffend, als die Covid-19-Politik Israels im Sinnzusammenhang der Äußerung zwar Anlass und konkretes Objekt der Kritik ist, jedoch ersichtlich nur als ›Beispiel‹ für ›das Volk der Juden‹ und einen angeblichen ›jüdischen Charakter‹ oder eine ›Wesensart‹ von Juden im Allgemeinen genommen wird«, erklärte Fischer.

Die »Hölle« des Staates Israel sei, nach dem Sinnzusammenhang der Äußerung Bhakdis, allein als Verwirklichung des »Jüdischseins« an sich beispielhaft dargestellt, so der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof weiter. »Ich habe daher keinen Zweifel, dass die Voraussetzungen des § 130 Abs. 1 StGB insoweit gegeben sind.«

ANTISEMITISMUSBEAUFTRAGTER Das schleswig-holsteinische Justizministerium teilte dieser Zeitung am Freitag mit, dass der Generalstaatsanwalt des Landes die Akten angefordert und den Fall nochmals prüfen will. Darüber werde er das Ministerium dann unterrichten. Auch die Antisemitismusdefinition der IHRA sei den Ermittlungsbehörden im Land übermittelt worden.

Die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Antisemitismusfälle, wie sie anderswo bereits existieren, plant Justizminister Claus Christian Claussen (CDU) aber bislang nicht. Diese Fälle würden stattdessen von Sonderdezernaten für politisch motivierte Straftaten bearbeitet.

Allerdings will Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt in Kürze einen Antisemitismusbeauftragten installieren. Zudem gibt es seit Januar dieses Jahres eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet.

VERSCHWÖRUNGSFANTASIEN Unterdessen macht Sucharit Bhakdi ungerührt weiter. In seiner jüngsten Videobotschaft redet der prominente Corona-Skeptiker erneut von einer ganz großen Weltverschwörung. »Es muss jedem von uns Bürgern klar sein, dass hinter dieser ganzen Geschichte eine monströse, dämonische, satanische Agenda steht«, sagte er in einem Interview.

Wen er damit meint, machte er auch klar. »Diese winzige Gruppe von Menschen«, die »Reichsten der Welt«, die es sich leisten könnten, »Geld zu drucken«, habe den Plan bereits vor 20 Jahren minutiös ausgeheckt und setze ihn nun mithilfe von gekauften Politikern in die Tat um, behauptet Sucharit Bhakdi. Ob mit der Gruppe Juden meinte, ließ der Professor offen.

Auch über Deutschland hinaus wird Bhakdi für seine abstrusen Theorien geliebt. Am Samstag stand er als einer der Redner bei der Großdemo auf dem Heldenplatz in Wien auf dem Programm.

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