Die jüdische Familie S. aus München kann bis heute noch nicht so recht fassen, was am 16. Januar dieses Jahres geschah. Gerade mal sechs Uhr ist es, als unerwarteter Besuch sie unsanft aus dem Schlaf reißt.
Drei Polizeibeamte des Münchner Kommissariats 44, zuständig für Straftaten mit rechtsextremem Hintergrund, stehen vor der Tür – Durchsuchungsbeschluss inklusive. Im Visier der Staatsschützer steht David S., der 15-jährige Sohn der Familie. Minuten später stürmen sie das Zimmer des noch schlafenden Teenagers. Ob er eine Aussage zur Sache machen will, fragt einer von ihnen, während der andere den Laptop des Teenagers konfisziert.
Anlass dieser Maßnahme: der Vorwurf einer Beleidigung gemäß §185 StGB. Denn David S., so der Verdacht der Münchner Staatsanwaltschaft, soll im Juli vergangenen Jahres den Passauer Strafrechtsprofessor Holm Putzke in einer privaten Facebook-Nachricht als »kleines dreckiges Vorhautschwänzchen« bezeichnet haben.
Strafanzeige Putzke, der sich mittlerweile als ausgewiesener Beschneidungsgegner einen Namen gemacht hat, ging das zu weit. Er erstattete Strafanzeige gegen Unbekannt. Die Ermittlungen begannen und führten zu David S., der unter Pseudonym im sozialen Netzwerk Facebook aktiv ist.
Dass er mit seiner Anzeige einen jüdischen Teenager getroffen hat, habe Putzke nicht gewusst. Damit konfrontiert, argumentiert er, es könne »sicherlich nicht schaden, früh zu lernen, dass Beleidigungen keine akzeptable Form der Kommunikation und sachlichen Auseinandersetzung sind«.
Mittlerweile hat sich der renommierte Münchner Strafverteidiger Steffen Ufer der Sache angenommen. Gegen den Durchsuchungsbeschluss legte er umgehend Beschwerde beim Amtsgericht München ein. Dieser sei nicht verhältnismäßig und somit rechtswidrig. Nicht zuletzt, weil die Täterschaft des David S. keineswegs bewiesen sei, dieser zum vorgeworfenen Tatzeitpunkt 14 – also gerade erst strafmündig – war und nicht vorbestraft ist.
Die Jugendkammer des Landesgerichts München I gab ihm nun recht und erklärte den Beschluss jüngst für rechtswidrig. Das Ermittlungsverfahren gegen David S. dauert dagegen noch an.