Auch in diesem Jahr wird im Auftrag der Mullahs aus Teheran in Berlin der »Al-Quds-Tag« stattfinden. Mit Bussen aus ganz Europa werden am kommenden Samstag einige Hundert radikale Schiiten nach Berlin verfrachtet, um dem Staat Israel mit einstudierten Parolen aus blechern schallenden Megafonen sein Existenzrecht abzusprechen. Der Aufruf des Veranstalters »Gemeinsam gegen Zionismus und Antisemitismus« soll den Judenhass dieser Prozession kaschieren, meint er doch mit Zionisten niemand anderen als die Juden.
Die Forderung, einen UNO-Mitgliedsstaat und seine fast neun Millionen Bewohner zu vernichten, ist zweifellos verwerflich, ekelhaft und steht in krassem Widerspruch zu unserer Werteordnung, die von Teheran und seinen Handlangern in Deutschland mit Füßen getreten wird.
Nennen wir es beim Namen: Der Al-Quds-Tag ist ekelhaft und steht in krassem Widerspruch zu unseren Werten.
FREIHEIT Dennoch: Unsere Werteordnung steht auch für eine zu Recht ausgeprägte und verfassungsmäßig geschützte Versammlungsfreiheit. Das Demonstrationsrecht in der Bundesrepublik gestattet daher auch Aufmärsche, deren Intentionen noch so widerwärtig und abstoßend sein mögen. Dazu gehören auch Aufmärsche wie der »Al-Quds-Tag«, den eine wehrhafte Demokratie ertragen muss und auch ertragen kann.
Die Forderung nach einem Verbot dieser Veranstaltung mag unter Umständen rechtlich nicht durchsetzbar sein. Dies darf für den Berliner Senat jedoch kein Freibrief für schulterzuckende Untätigkeit sein. Wie auch bei Demonstrationen anderer radikaler Gruppen kann die Versammlungsbehörde zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit als milderes Mittel und entgegen der Wünsche der Anmelder trotz drohender Klageverfahren Alternativrouten außerhalb der Nähe zu Synagogen und jüdischen Gemeindezentren vorgeben sowie die Untersagung der Nutzung von Megafonen verfügen.
Die Versammlungsfreiheit darf für den Berliner Senat kein Freibrief für schulterzuckende Untätigkeit sein.
Dem Berliner Senat ist es durchaus zuzumuten, auch hier politische Zeichen der Solidarität mit der jüdischen Gemeinschaft und dem Staat Israel zu setzen und diese Solidarität notfalls auch vor den Verwaltungsgerichten zu verteidigen.
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin.