Einen entscheidenden Satz sprach die Richterin Anke Grudda in ihrer Urteilsbegründung: »Eine angemessene Strafe gibt es nicht.« Grudda führte aus, warum das Landgericht Detmold den früheren Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning zu fünf Jahren Haft verurteilt hat – wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen.
»Er hat die Strafe bekommen, die er verdient«, kommentierte Ronald S. Lauder, Präsident des Jüdischen Weltkongresses. Und Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden, sagte: »Die jahrzehntelangen Versäumnisse der deutschen Justiz kann das Urteil gegen Reinhold Hanning nicht wiedergutmachen. Dennoch ist es zu begrüßen, dass Hanning zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.«
Nebenkläger Schuster würdigte auch die Auschwitz-Überlebenden, die als Nebenkläger und Zeugen den Prozess unterstützt hatten. »Sie haben große Strapazen auf sich genommen.« Es sei sehr wichtig, dass die Verbrechen in einer Form später Gerechtigkeit geahndet würden. »Kein Täter soll daher sagen können: Für mich ist es vorbei.«
Leon Schwarzbaum, ein Auschwitz-Überlebender aus Berlin, hatte vor dem Urteilsspruch einen Brief an Reinhold Hanning geschrieben, den er später vor Journalisten verlas: »Sie haben vor Gericht das unglaubwürdige Bild eines Unbeteiligten gezeichnet und Ihre Chance vertan.«
Nach dem Urteil sagte Schwarzbaum: »Verzeihen, das könnten nur die Toten. Und die Toten vergeben nicht.« Erna de Vries, die mit 19 Jahren nach Auschwitz kam, sagte, die fünf Jahre Haft entsprächen zwar nicht der Schuld, »aber er hat seine Strafe«. Hedy Bohm, die aus Toronto angereist war, erklärte: »Ich danke der Richterin für das Urteil. Jetzt können meine ermordeten Eltern in Frieden ruhen.«
Urteil Zufrieden mit dem Urteil sind auch die Anwälte, die die Nebenkläger vertreten haben. Einer von ihnen, Cornelius Nestler aus Köln, sagte, es sei das erste Mal, dass ein deutsches Gericht klargestellt habe, dass in der Mordfabrik Auschwitz »jeder, der dort eine Funktion hatte, für alle Morde mitverantwortlich war«.
Ob das Urteil rechtskräftig ist, steht noch nicht fest. Die Verteidiger Hannings, die Freispruch gefordert hatten, überlegen noch, ob sie ihrem Mandanten raten sollen, es anzufechten.