Meinung

Einspruch, Genosse Helmut!

Reinhold Robbe Foto: Deutsch-Israelische Gesellschaft

Ich gebe es unumwunden zu: Einem Staatsmann wie Helmut Schmidt zu widersprechen, fällt mir nicht leicht. Grundsätzlich nicht, weil Schmidt zu den wirklich glaubwürdigen deutschen Politikern zählt, die über alle Parteigrenzen hinweg anerkannt sind. Und auch im speziellen vorliegenden Fall, bei dem es um das Für und Wider von deutschen Waffenexporten an Israel und Saudi-Arabien geht, scheint der Altkanzler auf der richtigen Seite zu stehen. Zumindest vordergründig.

Verbündete Seine Ablehnung von Waffenverkäufen an Israel und Saudi-Arabien begründet Schmidt mit dem Hinweis, während seiner Kanzlerschaft »nur an Verbündete Kriegswaffen geliefert« zu haben. Das hört sich für Außenstehende zunächst einmal plausibel an. Aber unabhängig von der Tatsache, dass der Kanzler Schmidt einer Lieferung von Leopard-2-Panzern an Saudi-Arabien zunächst persönlich seine Zustimmung erteilt hatte, aber dann den Kritikern im eigenen Kabinett nachzugeben hatte, muss die Frage berechtigt sein, weshalb nach Schmidts Definition Israel nicht zu Deutschlands Verbündeten zählen sollte. Natürlich definiert Schmidt »Verbündete« über die NATO-Mitgliedschaft. Insoweit ist seine Begründung konkludent.

Faktisch aber standen alle bisherigen CDU- oder SPD-geführten Bundesregierungen aus guten Gründen stets an der Seite Israels, wenn dessen Existenz – zu welcher Zeit und von wem auch immer – bedroht wurde. Bundeskanzlerin Merkel hat diese angewandte Praxis aller ihrer Vorgänger im Amt dann offen und pragmatisch auf die Formel gebracht, Israels Sicherheit sei Teil der Staatsräson Deutschlands. Im Übrigen war es der Sozialdemokrat Rudolf Dreßler, der bereits im Jahre 2005, also etliche Jahre vor Angela Merkel, erklärte, die gesicherte Existenz Israels liege im nationalen Interesse Deutschlands, sei somit Teil der deutschen Staatsräson.

Wenn die Formel von der Staatsräson inzwischen von keiner der etablierten politischen Kräfte in Deutschland infrage gestellt wird, dann handelt es sich bei den zwischenstaatlichen Beziehungen zwischen Israel und Deutschland um ein Verhältnis von Bündnispartnern. Denn nichts anderes bedeutet die eindeutige Zusicherung der deutschen Bundesregierung an den Staat Israel.

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