Das Bundeskabinett hat am Freitag den Weg frei gemacht für einen Fonds, der auch jüdischen Kontingentflüchtlingen aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion eine einmalige Zahlung gewähren soll zur Milderung von Härtefällen wegen fehlender Anerkennung von in der DDR oder im Ausland erworbenen Rentenansprüchen. Der Härtefallfonds war im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP 2021 vereinbart worden.
Der Bund will in Kürze eine Stiftung errichten, aus der Rentner aus den neuen Bundesländern, Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge entschädigt werden sollen. Die Länder können der Stiftung bei entsprechender finanzieller Beteiligung bis März kommenden Jahres beitreten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gab bekannt, man werde jetzt die notwendigen Schritte einleiten, um schon Anfang 2023 den Aufbau der Stiftung abzuschließen.
Der Sonderfonds richtet sich an Personen, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiografie in der ehemaligen DDR oder im Ausland zurückgelegt haben und deren gesetzliche Renten in der Nähe der Altersgrundsicherung liegen.
LÄNDER Die Betroffenen sollen zur Abmilderung der Härten auf Antrag eine Einmalzahlung in Höhe von 2500 Euro erhalten. Das betrifft laut Ministerium rund 180.000 bis 190.000 Menschen in Deutschland. In den Bundesländern, die der Stiftung des Bundes beitreten, ist eine Einmalzahlung für die Berechtigten von 5000 Euro möglich. Vor Kurzem hat Mecklenburg-Vorpommern signalisiert, dem Fonds beitreten zu wollen.
Bei der Prüfung und Bearbeitung der Anträge werde die Stiftung von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unterstützt, teilte das Arbeits- und Sozialministerium in Berlin am Freitag mit.
Das Antragsverfahren könne beginnen, sobald die Errichtung der Stiftung abgeschlossen sei. Weitere Informationen, insbesondere zum Beginn der Auszahlungen, müssten aber noch abgewartet werden. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See werde in den nächsten Wochen ein Internetportal mit weiteren Informationen zur Antragstellung einrichten.
ZENTRALRAT Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, zeigte sich über die Höhe der jetzt beschlossenen Einmalzahlung enttäuscht. Der Jüdischen Allgemeinen teilte Schuster mit: »Wir bleiben bei unserer Forderung, dass jeder Betroffene mindestens 10.000 Euro erhalten sollte. Man bekommt das Gefühl, dass die dramatische Lage der Menschen nicht richtig ernst genommen wird.« Das zeige »das politische Hin und Her« zwischen dem Bund und den Ländern.
Die Überführung der Gelder des Bundes in eine Stiftung und die Ankündigung, Einmalzahlungen zur Not auch ohne die Co-Finanzierung der Länder durchzuführen, könne nur ein erster Schritt in der Klärung der Angelegenheit sein, so Schuster weiter. »Eine unterschiedliche Auszahlung je nach Wohnort muss unbedingt vermieden werden«, betonte der Zentralratspräsident.