Ende November 2014 ging bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld eine Anzeige ein. Die in rechtsextremen Kreisen bekannte und mehrfach verurteilte Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck glaubte, den Zentralrat der Juden anzeigen zu müssen.
Der habe nämlich »keinen forensisch begründeten Nachweis für die Ermordung« von sechs Millionen Juden geliefert und damit den Tatbestand der Falschaussage erfüllt. Daher bezichtigte die 87-jährige Haverbeck den Zentralrat der »Verfolgung Unschuldiger«. Ihr Schreiben hat Haverbeck, die im nordrhein-westfälischen Vlotho lebt, auch auf ihrer Website veröffentlicht. Seither zieht das Schreiben im Internet Kreise.
PROZESSe Juristisch hat Haverbecks Aktion nichts bewirkt. Das Verfahren wurde mangels Anfangsverdachts Anfang Dezember eingestellt. Jetzt aber könnte ihre Anzeige Haverbeck selbst Ärger bereiten: Wie die Jüdische Allgemeine erfuhr, prüft die Staatsanwaltschaft Bielefeld gegenwärtig den Verdacht der Straftat der falschen Verdächtigung. Zugleich wird untersucht, ob Haverbeck dadurch, dass sie ihre Behauptungen ins Internet stellte, eine strafbare Handlung begangen hat.
In ihrem Schreiben an die Staatsanwaltschaft behauptet Haverbeck, bei vielen Verfahren wegen Volksverhetzung sei der Eindruck entstanden, dass vor Gericht Falschaussagen »ohne sachliche Prüfung« hingenommen würden. Haverbeck schwadroniert von angeblich »durchschnittlich 2000 Prozessen pro Jahr«, die wegen Volksverhetzung geführt würden und die auf dem »fragwürdig gewordenen Vorwurf der Holocaustleugnung« basierten.
In ihrem Schreiben leugnet Haverbeck den Massenmord an Juden und spricht unverhohlen von einer »Auschwitz-Lüge«. Millionenfachen Mord habe es in Auschwitz nicht gegeben, denn das größte deutsche Vernichtungslager habe lediglich als »Arbeitslager für die Rüstungsindustrie« gedient: »Es war also kein Vernichtungslager, wie vom Zentralrat der Juden bis heute behauptet wird.« Haverbeck will mit ihrer Anzeige den Zentralrat »stellvertretend für den Weltjudenrat zur Verantwortung« ziehen.
Ursula Haverbeck ist keine Unbekannte. Von 1999 an wirkte sie im Vorstand des seit 2008 verbotenen »Collegium Humanum« und des »Vereins zur Rehabilitierung der wegen des Bestreitens des Holocaust Verfolgten« (VRBHV) und trat bei rechtsextremen Veranstaltungen auf. Das 1963 vom späteren Ehepaar Haverbeck gegründete Collegium Humanum lehnte das Grundgesetz ab und sah sich in einem »Krieg gegen das System«.
Der Verein verbreitete revisionistische Propaganda und verherrlichte den Nationalsozialismus. Der 2003 unter anderem von den einstigen Terroristen Horst Mahler und Manfred Roeder ins Leben gerufene VRBHV wollte einen »Feldzug gegen die Offenkundigkeit des Holocausts« führen. Eines der Ziele des Vereins war es, Schoa-Leugnern bei Strafverfahren oder Verurteilungen rechtlich und finanziell beizustehen.
npd Gern gesehen ist Haverbeck als Referentin bei Veranstaltungen der NPD. Auf dem Bundeskongress der NPD-Frauenorganisation »Ring Nationaler Frauen« (RNF) im Februar 2012 in Halberstadt wurde Haverbeck als »Frau des Jahres 2011« geehrt. Auf der Website der NPD hieß es hierzu: »Durch ihren mutigen Einsatz für die Meinungsfreiheit in Deutschland ist sie vielen bekannt geworden. Trotz Verurteilungen zu hohen Geld- und auch Gefängnisstrafen ließ sich Frau Haverbeck nie davon abhalten, ihre Meinung frei zu äußern.«
Eine rechtsextreme Vita hatte auch ihr 1999 verstorbener Mann Werner Georg Haverbeck. 1932 war er als 23-Jähriger in der Reichsjugendführung der Hitlerjugend für die weltanschauliche Schulung zuständig. 1933 begründete Haverbeck den »Reichsbund Volkstum und Heimat«. Zeitweilig war er im Stab des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß.
Nach 1945 amtierte Haverbeck als Pfarrer der anthroposophisch beeinflussten »Bewegung für religiöse Erneuerung – die Christengemeinschaft«. Von 1973 bis 1979 hatte er eine Professur für Angewandte Sozialwissenschaften an der FH Bielefeld inne.
Nach seinem Tod wurde Ursula Haverbeck aktiver: 2004 wurde sie erstmals wegen Volksverhetzung verurteilt, weil sie die Schoa geleugnet hatte. Ein zweites Mal, weil sie Hitler einen »göttlichen Auftrag« attestierte. Zuletzt wurde sie 2009 wegen Beleidigung verurteilt, weil sie die damalige Präsidentin des Zentralrats, Charlotte Knobloch, aufgefordert hatte, sie solle sich nicht in »innerdeutsche Angelegenheiten einmischen«, sonst drohe ein Pogrom.