Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat die Verabschiedung des Gesetzespakets zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Antisemitismus und Hasskriminalität durch den Bundestag am Donnerstagabend begrüßt.
»Mit den beschlossenen Maßnahmen hat der Gesetzgeber ein klares Signal gegen den wachsenden Rechtsextremismus und Antisemitismus in unserem Land gesetzt«, erklärte Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland.
Strafgesetzbuch Neben der Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetztes (NetzDG) ist vor allem die Ergänzung des § 46 Strafgesetzbuch für die jüdische Gemeinschaft ein wichtiger Schritt. Das Motiv des Antisemitismus wird damit ausdrücklich als strafverschärfend gewertet.
Jetzt sei es wichtig, dass weitere Schritte zur Umsetzung folgten. »Die Justiz- und Strafverfolgungsbehörden müssen personell so ausgestattet werden, dass sie den Anzeigen von Hasskriminalität durch die Netzwerke auch nachgehen können.« Ebenso brauche es eine erhöhte Sensibilität bei der Ahndung antisemitischer Straftaten. »Rechtsradikale und Antisemiten haben in jüngster Zeit zu viel Raum gewonnen. Dem muss endlich mit voller Konsequenz ein Riegel vorgeschoben werden.« ja