Wegen der mutmaßlichen Unterstützung der islamistischen Terrororganisation Hamas sind die Polizei und das nordrhein-westfälische Innenministerium gegen die Gruppierung »Palästina Solidarität Duisburg« vorgegangen. Einsatzkräfte durchsuchten am frühen Donnerstagmorgen in Duisburg vier Objekte, die mit der Gruppierung in Verbindung stehen, wie das Ministerium mitteilte. Die Gruppierung war am Donnerstag vom Innenministerium in Düsseldorf verboten worden.
»Dieses Verbot kommt zur richtigen Zeit und setzt das richtige Zeichen. In vielen Fällen verbirgt sich hinter der Solidarität mit Palästina nichts anderes als Judenhass – so wie bei der heute verbotenen Organisation«, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) laut Mitteilung. Der Staat habe klare Kante gegen Extremismus gezeigt.
Nach Angaben des Ministeriums handle es sich bei Palästina Solidarität Duisburg um eine Vereinigung, die es sich zur Aufgabe gemacht habe, schwerpunktmäßig in Duisburg, aber auch überregional Palästina-Solidaritätsarbeit zu leisten. Die Gruppierung strebe die Befreiung Palästinas in den Grenzen von 1947 vor der Gründung des Staates Israel an.
Solidarisierung mit dem »Widerstand«
Hierbei solidarisiere sich Palästina Solidarität Duisburg ausdrücklich mit dem palästinensischen »Widerstand« in allen Formen, womit auch der bewaffnete Kampf der Terrororganisation Hamas gegen Israel einbezogen werde.
Die ideologische Ausrichtung der Gruppierung sei durch ein antiisraelisches und antisemitisches Weltbild geprägt. Der Verein verbreite öffentlich in Versammlungen und über seine Social-Media-Kanäle antisemitisches Gedankengut. Dabei hetze Palästina Solidarität Duisburg kontinuierlich gegen den Staat Israel und mache diesen allein verantwortlich für den Nahost-Konflikt.
Einzug des Vermögens
Damit trage er Hass und Gewalt in das Verhältnis von Israelis und Palästinensern hinein und gefährde nicht zuletzt auch Leib und Leben der in Deutschland lebenden israelischen Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie von Jüdinnen und Juden.
Weiter teilte das Ministerium mit, die Internetauftritte des Vereins seien verboten und abzuschalten. Auch sei es künftig verboten, Ersatzorganisationen für den Verein zu bilden und seine Kennzeichen zu verwenden. Das Vermögen des Vereins werde beschlagnahmt und zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen eingezogen. dpa/ja