Noch immer wird Menschen, die in NS-Ghettos gearbeitet haben, ihre Rente vorenthalten. Darauf macht ein gemeinsamer Appell des Verbandes der Jüdischen Glaubensgemeinschaften in Polen und der Vereinigung der Roma in Polen aufmerksam.
Zwar wurden im Dezember 2014 die wichtigsten Hindernisse für eine Auszahlung des erarbeiteten Altersgeldes durch die Unterzeichnung eines deutsch-polnischen Abkommens aus dem Weg geräumt. Aber eine Lücke, die eine Gruppe von mehreren Dutzend Menschen betrifft, besteht weiter. Es sind »vor allem Roma und Juden, die nach der Flucht aus dem Ghetto noch nicht 14 Jahre alt waren«, wie die Bundestagsabgeordnete Azize Tank (Linke) sagt.
Einzahlung Ein Rentenanspruch greift nämlich in Deutschland frühestens ab dem 14. Lebensjahr. Da im Ghetto jedoch schon Kinder Lohnarbeit verrichteten, wurde diese Regel für Ghettoarbeit aufgehoben, nicht aber – und dies ist der nun heftig kritisierte Punkt – für die sogenannten Ersatzzeiten. Rente gibt es in Deutschland erst nach 60 Monaten Lohnarbeit und entsprechenden Einzahlungen. Solange bestand jedoch keines der nationalsozialistischen Ghettos.
Daher werden auch Ersatzzeiten eingerechnet, etwa wenn jemand nach seiner Zeit im Ghetto im Versteck lebte. Um Ersatzzeiten angerechnet zu bekommen, muss, so heißt es jetzt, das 14. Lebensjahr vollendet sein. Wer beispielsweise vor dem 14. Lebensjahr fliehen konnte oder zum Zeitpunkt der Auflösung des Ghettos noch nicht 14 Jahre alt war, geht leer aus.
Die Bundesregierung bestreitet, dass es dieses Problem überhaupt gibt, und schließt Änderungen aus. Die 14.-Lebensjahr-Regelung gelte, »da vor diesem Zeitpunkt unter gewöhnlichen Bedingungen regelmäßig nicht von einer Beitragszahlung« auszugehen sei, so Staatssekretär Jörg Asmussen vom Arbeitsministerium in einer Antwort auf eine Anfrage von Azize Tank.
Wiedergutmachung Von »gewöhnlichen Bedingungen« könne aber in einem NS-Ghetto keine Rede sein, heißt es in dem Appell der polnischen Juden und Roma. Daher fordern sie von der Bundesrepublik, dass auch dieser Personengruppe die Auszahlung ihrer berechtigten Rente nicht länger vorenthalten wird. Dies sei ein »wichtiger Akt der Wiedergutmachung und der Übernahme historischer Verantwortung«.
Lange hatten sich Bundestag und deutsche Rentenkasse geweigert, überhaupt die berechtigten Altersgelder auszuzahlen. Erst vor etwas mehr als einem Jahr – da war das Gros der Anspruchsberechtigten schon verstorben – konnte ein Durchbruch erzielt werden.