Ein Routinevorgang, wenn auch ein trauriger: Der jüdische Publizist Stephan Templ hatte, zusammen mit 38 anderen Parteien, Jahrzehnte nach dem »Anschluss« den Antrag auf Rückgabe eines Hauses in Wien gestellt. Dieses Haus, das bis 1938 einem jüdischen Arzt und Eigentümer eines Sanatoriums gehört hatte, der sich selbst tötete, war von den Nazis – wie unzählige andere Gebäude – »arisiert« und zweckentfremdet worden. Nach dem Krieg kam es in den Besitz der Republik Österreich. Die gab die Liegenschaft den Erben schließlich rechtmäßig zurück, darunter auch Stephan Templ.
betrug Doch dann brach das Verfahren plötzlich aus der Routine aus: Templ wurde angeklagt, den österreichischen Staat betrogen zu haben. Er habe es unterlassen, die Existenz weiterer möglicher Erben anzugeben, nämlich seine inzwischen 83-jährige Tante. Dadurch sei der Republik ein Schaden entstanden, denn diese Dame hätte ja auch zugunsten des Staates auf ihren Anspruch verzichten können.
Tatsächlich wurde Templ im Frühjahr wegen »Betrug an der Republik Österreich« zu einer Strafe von drei Jahren Gefängnis verurteilt. Dass es in Österreich kein Gesetz gibt, das Antragssteller in einem Restitutionsverfahren verpflichtet, andere Anspruchsberechtigte anzugeben, störte die Richter nicht.
restitution Zu der Vermutung, dass hier ein politisches Urteil gesprochen wurde, gehört, dass Templ regelmäßig zum Thema »Restitution in Österreich« gearbeitet und publiziert hat; etwa mit einem Buch zur Geschichte der Arisierungen und der oft nur schleppenden oder gar nicht stattgefundenen Rückgabe jüdischen Besitzes in der Alpenrepublik. Auch in dieser Zeitung hat Templ schon veröffentlicht.
Mit seinen Publikationen eckte er oft an. Zuletzt schrieb er in der Neuen Zürcher Zeitung, dass die österreichische Regierung zwar eine Liste »arisierter Grundstücke« in Auftrag gegeben, aber dann nie veröffentlicht habe. Dies lässt Beobachter ebenso ein politisches Urteil gegen den unbequemen Kritiker vermuten wie der Umstand, dass die Richterin während des Prozesses erklärt hatte, zwar hätten es auch andere unter den 38 übrigen Antragstellerinnen und -stellern unterlassen, weitere Anspruchsberechtigte anzugeben, aber dies würde den Angeklagten keinesfalls »aus seiner Verantwortung entlassen«. Stephan Templ hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.