Die Publizistin Jutta Ditfurth zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Grund ist die Ende Oktober ergangene Weigerung des Oberlandesgerichts München (OLG), ein in niedrigerer Instanz gefälltes Urteil, wonach Ditfurth den neurechten Publizisten Jürgen Elsässer nicht als »glühenden Antisemiten« bezeichnen darf, zu überprüfen. »Nach einstimmiger Auffassung des Senats« habe das Rechtsmittel der Berufung »offensichtlichen keine Aussicht auf Erfolg«, wie es in dem Beschluss heißt.
Inhaltlich wird der Beschluss vor allem mit der Verwendung des Wortes »glühend« begründet. Damit sei »unmissverständlich die Intensität des Antisemitismus des Klägers« umschrieben, woraus man folgern könne, der Antisemitismus Elsässers sei ausgeprägter als der anderer Antisemiten. Dafür aber sehe der Senat »nach wie vor keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte«. Stattdessen habe die Bezeichnung »glühender Antisemit« eine »starke Prangerwirkung«, die das Ansehen Elsässers herabsetzen könne. Als Quellen für seine Beurteilung des Phänomens »Antisemitismus« hatte das OLG den »Brockhaus« sowie den »Fremdwörter-Duden« verwendet.
beschwerde Ditfurths Anwälte legen nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Das ist nötig, da das OLG den Zugang zum Bundesgerichtshof unmöglich gemacht hat. Ditfurth kommentiert den Beschluss der Richter: »Um es höflich zu formulieren: Das Urteil des OLG München genügt weder inhaltlich noch formal den Erwartungen, die heute an ein höheres deutsches Gericht in Sachen Antisemitismus zu stellen sind.« Ihre Aussichten in Karlsruhe schätzt Ditfurth als gut ein.
In erster Instanz hatte Ditfurth verloren. Jürgen Elsässer hatte gegen sie eine Klage angestrengt, nachdem Ditfurth ihn in einer Fernsehsendung als »glühenden Antisemiten« bezeichnet hatte. Das Landgericht München begründete sein Urteil vom Dezember 2014 damit, ein Antisemit sei nur jemand, der sich positiv auf das NS-Regime bezieht. »Nach dieser Logik wäre es untersagt, Menschen Antisemiten zu nennen, wenn sie andere Menschen antisemitisch beleidigen, sie diskriminieren und mit Hass verfolgen«, kommentierte Ditfurth.
wahnsystem Inhaltlich hält die Publizistin ihre Vorwürfe gegen Elsässer, der früher in diversen linken Medien veröffentlichte und seit einigen Jahren mit rechtslastigen Verschwörungstheorien aufwartet, aufrecht: »Liest man Elsässers Reden und Texte der letzten sechs Jahre, stößt man auf ein ideologisches Wahnsystem, das nicht nur aus den meisten Juden ›Zionisten‹ macht, sondern, oft nur notdürftig verhüllt, Israel mit dem NS-Regime gleichsetzt und die Schoa auf diese Weise relativiert.« Sie verweist beispielsweise darauf, dass Elsässer den »Widerstand gegen das internationale Finanzkapital und seine Kriegsbrandstifter in Washington, London und Jerusalem« predigt.
Die Formulierung, dass Elsässer ein »glühender Antisemit« ist, darf sie allerdings bei Androhung von 250.000 Euro Strafe oder sechs Monaten Ordnungshaft nicht mehr wiederholen.