Berlin

DIG begrüßt Entscheidung zu Klausel gegen Diskriminierung

Organisationen zu einem Bekenntnis gegen Antisemitismus zu verpflichten, sei überfällig, so DIG-Vorsitzender Feilcke

 05.01.2024 12:13 Uhr

Jochen Feilcke Foto: picture alliance / Eventpress Herrmann

Organisationen zu einem Bekenntnis gegen Antisemitismus zu verpflichten, sei überfällig, so DIG-Vorsitzender Feilcke

 05.01.2024 12:13 Uhr

Die Deutsch-Israelische Gesellschaft Berlin und Brandenburg hat die Entscheidung der Berliner Kulturverwaltung gelobt, Zuwendungen für Organisationen mit einer Klausel zu versehen, die Diskriminierung ausschließen soll.

»Wir begrüßen die Entscheidung von Berlins Kultursenator Joe Chialo, Empfänger öffentlicher Zuwendungen mittels einer Klausel auch zum Bekenntnis gegen Antisemitismus zu verpflichten«, erklärte der DIG-Vorsitzende Jochen Feilcke. »Dies war längst überfällig«, fügte er hinzu.

»Gerade im Kulturbetrieb hat es immer wieder Fälle von vor allem israelbezogenem Antisemitismus gegeben. So wurde in Kultureinrichtungen und Universitäten die BDS-Boykottbewegung unterstützt, oder es wurden sogar noch nach dem Massaker der Hamas vom 7. Oktober 2023 Protestaktionen von Palästinenser-Unterstützern zugelassen, die die Vernichtung Israels propagierten (»From the river to the sea«)«, so der DIG-Vorsitzende.

Kunst- und Meinungsfreiheit

»Auch wir als DIG wollen nicht, dass die Kunstfreiheit eingeschränkt wird, und ebenso wenig die Meinungsfreiheit. Doch diese Freiheiten enden, wo zum Mord an Juden oder zur Vernichtung Israels aufgerufen wird.« Feilcke sagte, seine Organisation biete Senator Chialo (CDU) ihre Mitarbeit bei der Abfassung der geplanten Antidiskriminierungsklausel an, »da wir eine lange Expertise in Sachen offener und verdeckter Antisemitismus haben«.

Laut Kulturverwaltung soll mit der Antidiskriminierungsklausel die Prävention von Diskriminierung und Antisemitismus gestärkt werden. Kulturinstitutionen und fördernde Stellen müssten dafür sorgen, dass keine rassistischen, antisemitischen oder queerfeindlichen Ausdrucksweisen gefördert würden. »Kunst ist frei! Aber nicht regellos«, betonte Kultursenator Joe Chialo.

Zukünftig soll auch eine Selbsterklärung zu den Bedingungen für Förderung gehören. Potenzielle Empfänger müssen sich auch zu einer vielfältigen Gesellschaft und gegen jede Form von Antisemitismus gemäß der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) bekennen.

»Dekoloniale Blickwinkel«

Eine der Organisationen, die künftig keine Förderung mehr bekommen sollen, ist Oyoun, das bisherige Kulturzentrum für »dekoloniale, queerfeministische und migrantische Blickwinkel«. Bis zum Jahresende sollen die Betreiberinnen das Gebäude in Neukölln räumen, in dem sie bisher untergebracht sind.

Unter anderem hatte das Oyoun der als antisemitisch kritisierten Organisation »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost« Räume zur Verfügung gestellt. Diese ist partnerschaftlich mit der »Jewish Voice for Peace« und der Gruppe »Palästina spricht« verbunden, die bei Demonstrationen und im Internet Verschwörungstheorien über Israel verbreiten und damit den palästinensischen Terror unterstützen. im

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