Justiz

»Die Tat hat die Familie innerlich zerrissen«

»Mutiger Mann mit aufrichtiger Haltung«: Nebenkläger Irmgard Braun-Lübcke, C. Lübcke und Jan-Hendrik Lübcke (Archiv) Foto: imago

»Wir werden damit nie fertig werden, was unserem Vater angetan wurde. Es bleibt unvorstellbar und unbegreiflich.« Der als Zeuge geladene Sohn des vor gut einem Jahr ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, Jan-Hendrik Lübcke (30), offenbarte am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main: »Die Tat hat die Familie innerlich zerrissen.« Der Mord überschatte das Leben: »Vom Alltag bin ich ganz weit entfernt. Es wird niemals mehr so sein wie früher.«

Dennoch wolle die Familie sich von der Tat nicht überwältigen lassen, sagte Jan-Hendrik Lübcke. Er habe mit seiner Frau und seiner Mutter beschlossen, weiterhin im Elternhaus zu wohnen: »Gerade um zu bekräftigen, dass wir weiter hinter unserem Vater stehen, privat und beruflich.« Die Terrasse allerdings mieden sie abends. Jan-Hendrik Lübcke schilderte vor Gericht, wie er den toten Vater fand. Zweimal versagte ihm kurz die Stimme.

»Mein erster Gedanke war: Herzinfarkt«, berichtete Jan-Hendrik Lübcke.

Der mit den Eltern im selben Haus in Wolfhagen-Istha wohnende Sohn war am Abend der Tat gleich nebenan auf der Dorfkirmes gewesen. Als er kurz vor 0.30 Uhr am 2. Juni 2019 nach Hause zurückkehrte, fiel ihm das brennende Licht in der Küche auf. Er schritt durch die Küche auf die Terrasse und sah seinen Vater im Dunkeln auf dem Gartenstuhl sitzen. Dessen Kopf lehnte nach hinten an der Wand, der Mund stand offen, die Arme hingen herab. »Wie schlafend«, sagte Lübcke, »es sah alles normal aus.« Erst als der Vater auf seine Ansprache hin keine Reaktion zeigte, habe er »kurz Panik« bekommen: »Hier ist was passiert.«

NOTARZT »Mein erster Gedanke war: Herzinfarkt«, berichtete Jan-Hendrik Lübcke. Die angerufene Rettungsstation habe ihn angeleitet, seinen Vater zu reanimieren. Erst als er diesen vom Stuhl gezogen und auf den Boden gelegt habe, habe er Blut an Nase und Mund gesehen. Auch der dann eingetroffene Notarzt habe sich die Herkunft des Blutes im Mund nicht erklären können. Auf Drängen der Familie habe der Rettungswagen Walter Lübcke in die Kreisklinik Wolfhagen gebracht.

Dort habe die Familie lange gewartet, bis sie vom Tod des Ehemanns und Vaters erfuhr. In der Nacht habe ein inzwischen eingetroffener Kripo-Beamter ihm eröffnet: »Da ist ein Gegenstand im Kopf Ihres Vaters gefunden worden.«

Zu Beginn des siebten Verhandlungstages entließ der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel einen der beiden Verteidiger des Hauptangeklagten Stephan E., Frank Hannig.

Der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universitätskliniken Gießen und Marburg, Reinhard Dettmeyer, erklärte, dass bei der Obduktion der Leiche keine Verletzungen gefunden wurden, die auf eine tätliche Auseinandersetzung schließen ließen. Ein Schusskanal mit einem Durchmesser innen von acht Millimetern verlaufe von knapp über der rechten Ohrmuschel durch das Gehirn zum linken Ohr, wo das Projektil steckte. Der Schuss sei aus nächster Entfernung abgegeben worden. Auf Nachfrage gab der Gutachter eine Entfernung der Waffe von 30 Zentimetern bis zwei Meter an.

Der Verteidiger des der Beihilfe angeklagten Markus H. betonte daraufhin, dass sowohl der Bericht des Zeugen als auch der des Gutachters gegen das zweite Geständnis des Hauptangeklagten E. spreche, H. habe bei einem Streit versehentlich auf Lübcke geschossen. Alles spreche für das erste Geständnis eines geplanten Mordes allein durch E. Es sei nämlich nahezu ausgeschlossen, dass sich ein derart präziser Schuss nur versehentlich gelöst habe. Außerdem wäre Lübcke in der Situation eines Streits anders zusammengebrochen, als ihn sein Sohn gefunden habe.

ANTRÄGE Zu Beginn des siebten Verhandlungstages entließ der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel einen der beiden Verteidiger des Hauptangeklagten Stephan E., Frank Hannig. Sagebiel stellte fest, dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Dresdner Rechtsanwalt »gestört« und »zerrüttet« sei. Hannig habe Anträge am Montag nicht mit dem Angeklagten abgesprochen. Außerdem schadeten die Verteidigungsansätze des Rechtsanwalts E.

Der zweite Verteidiger von E., Mustafa Kaplan, gab im Anschluss zu Protokoll, dass alle Mandate Hannigs in diesem Verfahren beendet seien. »Er soll den Angeklagten nicht mehr stören.« Stephan E. hatte bereits seinem ersten Anwalt Dirk Waldschmidt das Vertrauen entzogen und ihn durch Hannig ersetzt. Für den nächsten Verhandlungstag am 5. August hat Kaplan eine Einlassung seines Mandanten angekündigt.

Taleb A.

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