Herr Minister, Sie haben in der vergangenen Woche den sozialen Netzwerken mit bis zu 50 Millionen Euro Strafe gedroht, wenn diese nicht konsequent gegen Hass vorgehen. Haben sich Facebook und Twitter schon bei Ihnen gemeldet?
Wir haben uns bisher mit den Unternehmen ausgetauscht, und werden das sicher auch weiterhin tun. Dabei ist eines aber ganz klar: Facebook und Twitter haben die Chance vertan, ihre Löschpraxis deutlich zu verbessern. Wir brauchen daher jetzt gesetzliche Regelungen, mit denen wir den Druck auf die sozialen Netzwerke erhöhen. Strafbare Inhalte, wie Bedrohungen, Verleumdungen oder auch antisemitische Hetze, müssen einfach raus aus dem Netz.
Facebook hat angekündigt, seine Beschwerdestelle bald auf mehr als 700 Mitarbeiter aufzustocken. Ist das ein Erfolg Ihrer Politik?
Es ist gut, wenn sich die sozialen Netzwerke zu ihrer Verantwortung bei der Bekämpfung von Hasskriminalität bekennen. Es darf aber nicht bei bloßen Ankündigungen bleiben. Am Ende ist entscheidend, dass die Unternehmen ihrer rechtlichen Verpflichtung, strafbare Hasskommentare zügig von ihren Plattformen zu entfernen, auch tatsächlich nachkommen. Da passiert immer noch zu wenig.
Bedienen Sie nicht das bei Antisemiten beliebte Vorurteil, man dürfe in Deutschland nicht alles sagen?
Nein, ganz und gar nicht. Die Meinungsfreiheit schützt in einer lebendigen Demokratie auch abstoßende und hässliche Äußerungen – sogar eine Lüge kann von der Meinungsfreiheit gedeckt sein. Aber es gibt eine Grenze des Erlaubten: unser Strafrecht. Beleidigung, Volksverhetzung, die Billigung oder Androhung von Straftaten – all das ist eben nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt, es ist strafbar, offline wie online.
Besteht nicht die Gefahr, dass Politik und Justiz ihre Zuständigkeit, bei strafbaren Delikten tätig zu werden, an einen Konzern übertragen, der dann beispielsweise entscheidet, was Antisemitismus ist?
Das sehe ich nicht. Ob sich jemand mit einer Äußerung im Netz strafbar gemacht hat, darüber entscheiden in Deutschland weiterhin allein die Strafgerichte. Es ist gut, dass die Justiz inzwischen immer öfter und schneller gegen verbale Hasskriminalität im Netz vorgeht. Das muss weiter allerhöchste Priorität haben.
Wie können Sie mit einem in Deutschland geltenden Gesetz Hassverbrechen, die auf ausländischen Servern stattfinden, in den Griff bekommen?
Die von uns vorgeschlagenen Regelungen gelten auch für soziale Netzwerke, die keinen Geschäftssitz in Deutschland haben. Bußgelder können grundsätzlich also auch gegen ausländische Unternehmen verhängt werden. Davon abgesehen können auch heute schon Personen strafrechtlich verfolgt werden, die von Deutschland aus strafbare Inhalte ins Netz stellen.
Die Fragen an den Bundesjustizminister stellte Martin Krauß.