In den vergangenen zwei Jahren hat Deutschland offenbar 859 weitere frühere sogenannte Ghettoarbeiter aus der Nazizeit mit einem »Rentenersatzzuschlag« von 1500 Euro »entschädigt«. Insgesamt hätten die Behörden 1249 Anträge seit 2017 bearbeitet. 347 Anträge seien abgelehnt worden.
Das geht aus der Antwort einer Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitag) vorliegt. In Bearbeitung sind demnach noch 127 Anträge auf den »Rentenersatzzuschlag«.
ANRECHNUNG Dieser ist dem Medienbericht zufolge laut Richtlinie für NS-Verfolgte bestimmt, die in einem Ghetto einer »freiwilligen« und »entlohnten« Arbeit nachgingen. Ihnen stehe eine Anrechnung an die Rente zu. Im Sommer 2017 war eine entsprechende Richtlinie der Bundesregierung in Kraft getreten.
»Die Summe von 1500 Euro ist einfach zu gering, um nicht zu sagen: schäbig«, sagt Innenexpertin Ulla Jelpke.
Verfolgte des NS-Regimes können seitdem den Angaben zufolge eine einmalige Leistung in Höhe von 1500 Euro beantragen, sofern sie in einem Ghetto der Nationalsozialisten gearbeitet haben und nicht unter bisherige Regelungen des »Rentenersatzzuschlags« gefallen sind. Zwangsarbeiter fallen unter eine andere Entschädigungsregelung des Bundes.
UNÜBERSICHTLICH Nach Ansicht der Linksfraktion im Bundestag sind die Rückzahlungen zwar »erfreulich«, allerdings immer noch ein »unübersichtlicher Flickenteppich«, sagte Innenexpertin Ulla Jelpke den Zeitungen. Zum einen komme die Regelung zu spät. »Zum anderen ist die Summe von 1500 Euro einfach zu gering, um nicht zu sagen: schäbig.«
Die Politikerin zeigte sich zudem überzeugt davon, dass es gerade in Osteuropa noch deutlich mehr frühere NS-Verfolgte gebe, die von der seit 2017 geltenden Regelung bisher nichts erfahren hätten. »Die Informationspolitik der Bundesregierung ist eine Katastrophe.« kna